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Tödliches Badesalz

Von Maria Altnau / 2. Februar 2018
picture alliance / imageBROKER | Piet Mall

Drogen, die klingen wie Zutaten aus dem Küchen- oder Badezimmerschrank: Legal Highs hören sich harmlos an, sind aber teilweise sogar gefährlicher als die verbotenen Rauschgifte. Die Politik muss sich beeilen, um schneller gegensteuern zu können.

Ein heißes Bad am Freitagabend bietet gerade im Winter eine wohltuende Entspannung. Wenn der Badende dazu noch Badesalz ins Wasser streut, strömen angenehme Gerüche durch das Bad. Die kleine Wohlfühloase ist perfekt. Dass Badesalz auch ganz anders genutzt werden kann, ist vielen nicht bekannt.

Manche Menschen verwenden Badesalz, um high zu werden. Sogenannte Badesalzdrogen wurden mit Spice, einem Ersatzprodukt von Cannabis, 2008 auf den deutschen Markt gespült und haben sich rasch verbreitet. Inzwischen werden Badesalzdrogen vor allem im Internet verkauft, früher waren sie auch in Headshops erhältlich.

Pseudo-legale Gefahr

Hinter harmlos klingenden Verkaufsnamen wie Gewürz, Badesalz, Räuchermischung oder Reiniger verstecken sich gefährliche psychoaktive Drogen. Oft werden diese als Pulver, Tabletten, Kräuter oder Kapseln angeboten. Psychoaktiv heißt, dass diese Substanzen akut das Verhalten, Empfindungen oder Wahrnehmungen verändern und so auf den Bewusstseinszustand wirken können. Das macht schnell abhängig.

Aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Substanzen ist es oft schwierig, die Wirkungen exakt zu beschreiben. Bei den sogenannten Legal Highs, zu denen Badesalz gehört, handelt es sich um chemisch designte psychoaktive Substanzen, deren molekulare Struktur der von illegalen Drogen wie Cannabis und Amphetaminen ähnelt, oder um Substanzen mit neuen chemischen Strukturen, deren Wirkung derer anderer bereits bekannter Drogen ähneln soll.

„Konsumenten sind hier Versuchskaninchen. Sie wissen nicht, welche Inhaltsstoffe in welcher Dosis mit welchem Risiko die Droge hat. Das ist eine Gefahr, weil die Wirkung nicht kalkulierbar ist“, sagt Christoph Lang, Pressesprecher der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. „Es kann zu Herz-Kreislauf-Problemen, Nierenversagen und Krampfanfällen kommen, ebenso zu Desorientierung, Aggressivität, Panikattacken bis hin zur Suizidgefährdung.“

Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, warnt vor den Gefahren, die von neuen psychoaktiven Stoffen ausgehen: „Ihr Wirkstoffpotential übersteigt das der altbekannten Drogen häufig um ein Vielfaches.“ Nicht selten kommt es nach der Einnahme solcher Substanzen zu Todesfällen.

Verlässliche Aussagen zu den Trends des Konsums lassen sich laut Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung von 2017 nicht treffen, denn die Gruppe von Personen, die solche Substanzen nehmen, wurde erst im Jahr 2015 in die Drogenaffinitätsstudie aufgenommen. Obwohl bereits 2008 in ganz Europa über das Phänomen medial viel berichtet wurde, wurden diese Konsumenten erst 2015 in die Studie aufgenommen.

Zu schnell für wirksame Verbote

Legal sind die meisten vormals Legal Highs in Deutschland inzwischen nicht mehr. Ein geändertes Molekül reicht jedoch aus, damit eine Substanz nicht mehr unter das Verbot fällt und somit als legale, frei verkäufliche Substanz vertrieben werden kann. Das ist zu schnell für die Politik. Das deutsche Betäubungsmittelgesetz ist zwar der rechtlich beste Schutzschild gegen illegale Drogen, denn es beinhaltet neben dem Gesetzestext Listen, auf denen die verbotenen Substanzen aufgeführt sind. Doch der Prozess von der Entdeckung einer neuen gefährlichen Substanz bis hin zum Verbot nimmt viel Zeit in Anspruch. Zu viel.

Erschwerend hinzu kommt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2014. Dieser stoppte die Versuche der deutschen Strafverfolgungsbehörden, den Vertrieb der Substanzen durch das Arzneimittelgesetz zu regulieren. Diese Art des Verbots widersprach den europäischen Gesetzen, da die Stoffe keine heilende Wirkung besitzen, daher nicht als Arzneimittel gelten und somit ein Verbot mithilfe des Arzneimittelgesetzes unzulässig sei.

Hilfsangebote für Konsumenten

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesgesundheitsministerium das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) entwickelt, das im Oktober 2016 im Bundestag beschlossen und einige Wochen später rechtskräftig wurde. Erstmals sind damit in Deutschland ganze Stoffgruppen, die eine Vielzahl von Einzelsubstanzen umfassen, verboten. In Kombination mit dem Betäubungsmittelgesetz bietet das neue Gesetz eine adäquate Antwort auf die schnell wechselnden Angebote auf dem Drogenmarkt.

Auch wenn die Drogenentwickler in ihren Chemielaboren immer noch einen Schritt voraus scheinen, sind ihnen die Strafverfolger schon dichter auf den Fersen. „Mit dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz kann die Polizei besser gegen die Dealer vorgehen“, sagt die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler. Sie fordert noch mehr Maßnahmen: „Wichtig sind zudem Prävention und Frühintervention. Ich will, dass alle, die mit solchen Drogen auffällig werden, umgehend ein Hilfsangebot erhalten. Legal Highs sind hochgefährliche, psychoaktive Substanzen mit schlimmstenfalls tödlicher Wirkung – das muss klar sein!“

Beim nächsten Drogeriebesuch zum Badesalz zu greifen – das ist kein Problem, sofern man ein heißes Bad im Sinn hat. Wer sich jedoch Räuchermischungen aus ungekennzeichneten Tütchen mit unbekanntem Inhalt einverleibt, riskiert sein Leben.

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