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DebatteIst die Duldung mit Art. 1 GG vereinbar?

Von Sagwas-Redaktion / 24. Juni 2013
picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopres

Eine „Duldung“, so steht es im deutschen Aufenthaltsgesetz, ist eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von ausreisepflichtigen Ausländern. Ursprünglich diente die „Duldung“ ausschließlich dazu, den Menschen, die entweder abgeschoben werden oder freiwillig ausreisen, zu bescheinigen, dass sie „ausländerbehördlich registriert“ sind und somit nicht „illegal“. Geduldete Menschen haben in Deutschland nur sehr eingeschränkte Rechte. Grundsätzlich gilt ein […]

Eine „Duldung“, so steht es im deutschen Aufenthaltsgesetz, ist eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von ausreisepflichtigen Ausländern. Ursprünglich diente die „Duldung“ ausschließlich dazu, den Menschen, die entweder abgeschoben werden oder freiwillig ausreisen, zu bescheinigen, dass sie „ausländerbehördlich registriert“ sind und somit nicht „illegal“.

Geduldete Menschen haben in Deutschland nur sehr eingeschränkte Rechte. Grundsätzlich gilt ein Arbeitsverbot, sie dürfen das ihnen zugewiesene Bundesland oder den Landkreis nicht verlassen (Residenzpflicht), können keinen kostenfreien Integrationskurs machen und sie haben keinen Anspruch auf Hartz IV und andere Sozialleistungen, was das Bundesverfassungsgericht 2012 scharf kritisiert hat.

Durch den Ermessensspielraum jeder Ausländerbehörde und durch das seit 2006 geltende Bleiberecht ist die Praxis noch komplizierter und undurchsichtiger geworden. Es gibt viele Flüchtlingsfamilien, in denen jedes Familienmitglied einen anderen Aufenthaltsstatus hat.

„Nach § 25 Abs. 5 AufenthG besteht nach 18 Monaten Duldungszeit ein Soll-Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.In der Praxis leben annähernd 200.000 Ausländer mit einer Duldung in Deutschland, mehr als ein Drittel ist schon seit mindestens 10 Jahren geduldet,“ fasst wikipedia zusammen.

Politiker von SPD und Grünen fordern immer wieder, die Duldung ganz abzuschaffen, da sie menschenunwürdig, ökonomisch unsinnig und verfassungsrechtlich bedenklich sei. Konservative Politiker und viele Innenminister halten die Duldung hingegen für ein sinnvolles Mittel bundesdeutscher Ausländerpolitik.

Auf sagwas.net debattieren exkluxiv der integrationspolitische Sprecher der Berliner CDU-Fraktion, Burkard Dregger und die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney über die Frage:

Ist die Duldung mit Art 1 des Grundgeseztzes vereinbar, in dem es heisst: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“?



Eine Antwort zu “Ist die Duldung mit Art. 1 GG vereinbar?”

  1. Von Jan Rößner am 24. Juni 2013

    Lieber Herr Dregger, liebe Frau Öney,
    vielen Dank für Ihre interessanten Einblicke. Warum kommt es zu solchen Verfehlungen, dass Familien 10 Jahre geduldet in Deutschland sind und kaum Aussichten auf bessere Verhältnisse haben? Wenn der Staat seine Regeln und Verordnungen nicht mehr im Griff hat, scheint es doch Handlungsbedarf zu geben.

    Scheinbar kann das System der Duldung, so wie es heute existiert nicht mehr bestehen bleiben. In Fällen mit kriminellen Hintergründen verstehe ich hartes Vorgehen. In allen anderen Fällen muss die Integrationswilligkeit geprüft werden. Dann profitieren alle.

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