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ProFreizeit heißt nicht totale Freiheit

Von Christina Mikalo / 28. Oktober 2021
picture alliance / Zoonar | Axel Bueckert

Sicher: Jeder hat das Recht, seine freie Zeit nach eigenem Ermessen zu gestalten. Doch in manchen, speziellen Fällen sollten Staaten nach Meinung vieler dennoch in diese Freiheit eingreifen dürfen.

Wenn es um den Schutz bestimmter (Bevölkerungs-)Gruppen geht, können Einschränkungen des Verhaltens Einzelner durch die Regierung legitim sein. So sehen das zumindest die Befürworter:innen dieser Eingriffe.

Ein kontroverses Thema, das derartige staatliche Eingriffe verdeutlicht, sind Abtreibungen. Nur unter bestimmten, mit hohem bürokratischem Aufwand verbundenen Voraussetzungen sind diese in Deutschland erlaubt. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist nach Paragraf 219 a des Strafgesetzbuchs dagegen komplett verboten und wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

Auch wenn der Paragraf immer wieder – und für manche berechtigt – in der Kritik steht, finden er und das Verbot von Abtreibungen auch zahlreiche Befürworter:innen. Laut einer Studie der Universität Leipzig aus 2020 ist die Zahl derjenigen, die Schwangerschaftsabbrüchen kritisch gegenüberstehen, seit der Wiedervereinigung sowohl in West- wie auch in Ostdeutschland gestiegen. Auch gewannen selbsternannte und durchaus umstrittene Bewegungen wie die Lebensrechtsbewegung aus Berlin – in den USA vielen bekannt als Pro Life – mit ihrem jährlichen „Marsch für das Leben“ in den letzten Jahrzehnten auch in Europa an Einfluss.

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Doch nicht nur der Schutz ungeborener Leben rechtfertigt für viele Menschen staatliche Eingriffe in private Entscheidungen. Auch auf die Freizeitgestaltung von Minderjährigen nehmen Regierungen seit Jahrzehnten, weitgehend unwidersprochen, Einfluss – vorausgesetzt, diese bergen aus staatlicher Sicht potenzielle Gefahren für Kinder und Jugendliche.

Welche das sind, regelt in Deutschland das Jugendschutzgesetz mithilfe von Altersbeschränkungen. So dürfen Jugendliche frühestens mit 16 Jahren in die Disco; auch für Filme und PC-Spiele gibt es entsprechende Freigaben, die von unterschiedlicher Medienkompetenz ausgehen und im Allgemeinen als akzeptiert gelten können.

Dieses Jahr ist das Jugendschutzgesetz reformiert worden und soll nun noch besser vor aktuellen Gefahren im Internet wie Mobbing, Cybergrooming und Kostenfallen schützen. Anbieterportale im Netz, wo diese Gefahren lauern, werden dafür stärker als früher in die Pflicht genommen und müssen für ihre minderjährigen Nutzer:nnen sichere und übersichtlichere Voreinstellungen treffen und geeignete Altersprüfungen durchführen.

Für das Deutsche Kinderhilfswerk war diese Anpassung ein längst überfälliger Schritt gegen die gewinnorientierte Games-Industrie: „Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht auf Kosten der Integrität von Kindern verfolgt werden“, ließ sich Thomas Krüger, Präsident der Kinderrechtsorganisation, in einer Pressemitteilung zitieren.

Corona hat Risiko für Onlinesucht erhöht

Zur Notwendigkeit der Reform hat für viele beigetragen, dass Onlinesucht bei Kindern und Jugendlichen während der coronabedingten Lockdowns verstärkt als Gefahr wahrgenommen wurde.

So stieg laut einer Studie der Krankenkasse DAK mit Suchtexpert:innen am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf die Zeit, die Jugendliche mit Gaming verbrachten, im ersten Lockdown im Vergleich zum Herbst des Vorjahrs werktags um 75 Prozent. Ähnlich verhielt es sich mit der Aktivität in den sozialen Medien.

Im zweiten Lockdown ging die Nutzungszeit zwar insgesamt wieder zurück – dennoch warnen Expert:innen weiter vor dem Risiko einer Mediensucht.

2020 startete auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, die bereits vor Corona viele Zuschriften von Eltern zu dem Thema bekommen hat, eine Kampagne mit Tipps für den Umgang mit Internet- und Computersucht für Familien.

Regulierungen durch den Staat gab es schon immer

Staatliche Eingriffe in das Freizeitverhalten sind dabei kein neues Phänomen. Bekanntes Beispiel ist die Prohibition in den USA. Im 19. Jahrhundert hatte sich der Konsum von Alkohol in der amerikanischen Bevölkerung weit verbreitet – mit drastischen Folgen für die Gesellschaft, wie etwa Autor Daniel Okrent in seinem Buch „Last Call: The Rise and Fall of Prohibition“ schreibt. So nahm die häusliche Gewalt gegen Kinder und Frauen enorm zu. Gleichzeitig tranken viele Menschen derart viel, dass sie arbeitsunfähig wurden.

Es dauerte nicht lange, bis sich daraufhin landesweit in der Bevölkerung großer Widerstand gegen Alkohol regte, was den Kongress schließlich veranlasste, Herstellung, Transport und den Konsum alkoholischer Getränke per Verfassungszusatz zu verbieten – eine Entscheidung, die immerhin rund 13 Jahre hielt und das Land nachhaltig veränderte.

Auch beim Thema Waffenbesitz gibt es Befürworter:innen staatlicher Eingriffe, nicht nur in den USA. So müssen Sportschütz:innen in Deutschland seit vergangenem Jahr häufigere und striktere Kontrollen über sich ergehen lassen, wenn sie im Besitz scharfer Schusswaffen sind. Auf diese Weise will die Regierung Attentate wie das von Hanau, bei dem der mutmaßliche Täter als Sportschütze die Erlaubnis für den Besitz einer Schusswaffe hatte, künftig effektiv verhindern.

Sicherheit versus Freiheit

All diese Beispiele zeigen: Staaten sind einerseits dazu verpflichtet, die individuellen Freiheiten ihrer BürgerInnen zu wahren, müssen sich andererseits aber auch für deren (Selbst-)Schutz einsetzen. Für viele rechtfertigt Letzteres darum, auch in die private Freizeitausübung einzugreifen. Zumindest solange es bei begründeten, wenigen Ausnahmen bleibt.



Eine Antwort zu “Freizeit heißt nicht totale Freiheit”

  1. Von Ghostwriter Schweiz am 15. November 2021

    Danke für den Beitrag. Ich stimme dieser Meinung auch zu. In speziellen Fällen sollten Staaten in unsere Freiheit eingreifen dürfen. Die Einschränkungen sollten nur durch ein Gesetz möglich sein.

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