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Schafft die Privilegien ab

Von Larissa Ordu / 25. August 2016
picture alliance / ZB | Sascha Steinach

Es ist strittig, ob Religion und Glaube noch zeitgemäß sind. Die Gesetze, die im säkularen Deutschland das Verhältnis zwischen Staat und Kirche regeln, stammen in jedem Fall aus einer anderen Zeit und müssen dringend erneuert werden.

Die Weimarer Reichsverfassung besiegelte 1919 den deutschen Säkularismus. Seitdem sind die Religionsfreiheit, die Selbstbestimmung aller Religionsgemeinschaften sowie die weltanschauliche Neutralität des Staates die säkularen Grundpfeiler der Republik. In Artikel 1401 hat der Säkularismus Eingang in das Grundgesetz gefunden.

Die staatliche Beziehung zur Religion: säkular und partnerschaftlich

Partnerschaftlich soll es zwischen Staat und Religion zugehen. Der Staat soll keine Religion bevorzugen oder sich mit ihr identifizieren. Religion ist eine Angelegenheit, die dem Staat entzogen ist und trotzdem in der Öffentlichkeit ihren Platz hat. Das ist der zentrale Unterschied zwischen dem deutschen Säkularismus und dem französischen Laizismus2, der die Religion und ihre Symbole in die eigenen vier Wände der Gläubigen verbannt.

Säkularismus ist theoretisch einfach und in der Praxis schwierig. Die Kontroversen über Kruzifixe an Schulen oder Frauen, die Kopftuch tragen und öffentliche Ämter bekleiden, beschäftigen Öffentlichkeit und Justiz seit Jahrzehnten. Oft steht das Recht auf individuelle Religionsfreiheit nach Art. 4 GG3 im Spannungsverhältnis zur Neutralitätspflicht des Staates4. Wie „neutral“ verhält sich der deutsche Staat aber tatsächlich gegenüber Religionen?

Deutschlands Verhältnis mit der Kirchen

Deutschlands Verhältnis zur Kirche ist eine privilegierte Partnerschaft. Diese Privilegien sind teilweise historisch begründet und werden gleichzeitig bewusst erhalten. So zum Beispiel die Tatsache, dass jeder Bürger über seine Steuergelder die Kirchen mitfinanziert. Gemeint ist nicht die ebenfalls umstrittene Kirchensteuer, die nur Kirchenmitglieder zahlen. Die sogenannten Staatsleistungen werden seit 1919 jährlich von den Bundesländern an die Kirchen abgeführt. So tragen skurrilerweise auch kirchenferne und nicht-christliche Bürger zur Finanzierung der Kirchen bei. Bisher ziert sich die Politik, dieser Praxis Einhalt zu gebieten.

Auch der jährliche Einzug der Kirchenlohnsteuer durch das Finanzministerium verstößt gegen die Trennung von Staat und Kirche. Religionsgemeinschaften, die eine Körperschaft öffentlichen Rechts sind, dürfen qua Gesetz Steuern erheben. De facto ist dies jedoch eine Ungleichbehandlung der Religionen durch den Staat, da nicht alle Religionsgemeinschaften Körperschaften öffentlichen Rechts sind. Die einzige muslimische Gemeinschaft, die in Deutschland Steuern eintreiben kann, ist die Ahmadiyya Muslim Jamaat.

Privilegien für alle oder keinen

Diese Ungleichbehandlung könnte beendet werden, indem der Staat entweder alle Glaubensgemeinschaften gleichermaßen finanziert (ergo die Kirche auf Privilegien verzichtet) oder indem er die Finanzierung den Glaubensgemeinschaften selbst überlässt, beispielsweise durch Mitgliedsbeiträge. Dies wäre angesichts der negativen Haltung deutscher Bürger zur Kirchensteuer zeitgemäß. Laut einer YouGov-Umfrage5 lehnen 84 Prozent der Befragten die Kirchensteuer ab. Der jährliche Bezug von Geldern in Millionenhöhe passt auch nicht zu der Aussage von Papst Franziskus aus dem Jahr 20136: „Ich möchte eine arme Kirche und eine Kirche für die Armen.“

Die Kirchensteuer zwingt den Bürger auch zur Offenlegung seiner religiösen Überzeugung, die neben dem Finanzamt auch Banken und Arbeitgeber einsehen können. Dies begünstigt zum einen die religiöse Diskriminierung in der Arbeitswelt (Stichwort Kirchenarbeitsrecht7) und ist zum anderen verfassungsrechtlich problematisch, da es laut Grundgesetz keinen Zwang zur Offenlegung der religiösen Überzeugung8 geben darf. Die Kirchensteuer und der damit verbundene Lohnsteuerkarteneintrag tragen übrigens die Handschrift der nationalsozialistischen Regierung unter Adolf Hitler. Es ist an der Zeit, sich überholter Modelle zu entledigen.

Blick nach vorn: für einen zeitgemäßen Säkularismus in Deutschland

Der säkulare deutsche Staat räumt den Religionen ihren Platz im gesellschaftlichen Leben ein. Solange einzelne Glaubensgemeinschaften nicht privilegiert werden, ist dies ein großes Plus.

Glaubensgemeinschaften können und sollten gesellschaftliche Debatten vorantreiben und das Handeln des Staates kritisch hinterfragen. Das setzt jedoch ihre Unabhängigkeit von letzterem voraus. Ein aufgeklärter und säkularer Staat darf seine Glaubwürdigkeit nicht durch die Bevorzugung der christlichen Glaubensgemeinschaften zunichtemachen. Vielmehr muss er als neutraler Mittler zwischen verschiedenen Gruppen agieren. Denn nur so kann er einer religiös-pluralistischen Gesellschaft gerecht werden und als Schutzraum für alle Denk- und Lebensentwürfe dienen.

1 https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

2 http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei/nach-anschlaegen-es-braucht-mehr-religion-um-extremismus-zu-bekaempfen-14351460.html

3 https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html

4 http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/konfliktstoff-kopftuch/63259/einstieg-in-die-debatte

5 Aus dem Buch: „Wie wir Deutschen ticken“ (2015) von Holger Geißler und Christoph Drösser, S. 66-68.

6 http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-03/papst-franziskus-kirche-arme-kardinal-lehmann-kritik

7 Ein Buch über persönliche Erfahrungen mit einem diskriminierendem Kirchenarbeitsrecht: http://www.alibri-buecher.de/Buecher/Kirchenkritik/Corinna-Gekeler-Loyal-dienen::443.html

8 vgl. wieder Artikel 140 GG

2 Antworten auf „Schafft die Privilegien ab“

  1. Von Fiete am 27. Dezember 2017

    „Privilegien für alle“ ( schallendlach! )
    Und mit diesem Bewußtseinszustand kann man heutzutage schon in mehreren Staaten studieren?
    Ich wäre damit in der sechsten Klasse sitzengeblieben.
    Liebe Larissa, suche Dir einen passenden Job für Dich, wo man solche schweren Begriffe wie „Privileg“ nicht zu verstehen braucht und mache Platz für jemanden, der das Zeug zum Studieren hat.

    1. Von Christa Roth am 27. Dezember 2017

      Fiete, persönliche Angriffe auf unsere Autoren mögen wir hier eher nicht. Unverschämte Kommentare noch weniger. Das nochmal zur Erinnerung.

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