ContraDas Feigenblatt-Gesetz
Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer und ein neues Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung schafft noch keine neuen Fachkräfte für Deutschland. Warum das neue Gesetz den Fachkräftemangel in Engpassberufen vielleicht sogar noch verschlimmern könnte
Mit lautem Hallo wurde das Fachkräfteeinwanderungsgesetz begrüßt, das seit dem 1. März 2020 in Kraft ist und die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten „entsprechend dem Bedarf der Wirtschaft“ erleichtern soll. Insbesondere zielt es auf die Zuwanderung von Menschen mit Berufsausbildung oder zur Ausbildung aus Nicht-EU-Staaten ab. Der Fokus liegt dabei auf der vereinfachten Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Und damit wird das größte Defizit des Gesetzes gleich offenbar. Denn mit der Aufenthaltserlaubnis ist es nicht getan.
Das neue Gesetz sieht keine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland vor. Dabei sind diese Verfahren sowohl für zuwandernde Fachkräfte als auch für Arbeitgeber komplex, teuer und langwierig. Selbst für die Anerkennung eines Berufsabschlusses innerhalb der EU ist schon heute ein erheblicher Aufwand nötig, den viele Menschen nicht stemmen können. Ein italienischer Psychotherapeut etwa berichtet in einem Artikel der Berliner Zeitung Der Tagesspiegel vom 12. März 2020, er habe Sprachprüfungen ablegen, alle Zeugnisse und Fortbildungsbescheinigungen auf eigene Kosten übersetzen, zahlreiche Unterlagen zusammentragen und Prüfungen neu schreiben müssen. Die eigentliche Arbeit, einen Job zu finden oder sich selbständig zu machen, ist da noch gar nicht getan.
Eine Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ist nicht in Sicht
Damit geht das Gesetz am Kern des Problems, den unübersichtlichen Anerkennungsverfahren, vorbei. Es ist deshalb unwahrscheinlich, dass das Gesetz tatsächlich dazu beiträgt, dass jährlich 25.000 zusätzliche Fachkräfte und Azubis aus Drittstaaten den Weg nach Deutschland finden – so lautet zumindest das erklärte Ziel der Bundesregierung. Man kommt nicht umhin, das Gesetz als reines Feigenblatt wahrzunehmen, welches den Blick auf einen tatsächlichen Lösungsansatz verstellt.
Auch die einzelnen Neuerungen der gesetzlichen Gesamtlage zum Thema Anerkennung entlarven Defizite. So entfällt mit dem neuen Gesetz die bisherige Begrenzung auf Engpassberufe. Kann eine qualifizierte Fachkraft aus einem Drittstaat ein verbindliches Jobangebot und eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung vorweisen, ist der Zugang zu allen Berufen möglich. Dies läuft dem erklärten Ziel zuwider, mit Fachkräften aus dem Ausland vor allem die Fachkräftelücke schließen zu wollen.
Schon Ende 2018, also mit der Begrenzung auf die Engpassberufe, arbeiteten erstaunlich wenige Menschen aus Drittstaaten in einem Mangelberuf in Deutschland. Nur 42 Prozent der laut Ausländerzentralregister mit einer „Blauen Karte EU“ in Deutschland lebenden 51.300 Akademiker und Hochqualifizierte arbeiteten in einem Engpassberuf.
Wie könnten Engpässe wirklich behoben werden?
Vor diesem Hintergrund ist auch das Argument widersinnig, dass Fachkräfteengpässe auf dem deutschen Arbeitsmarkt generell weiter zunähmen und deshalb auf die Vorrangprüfung zu verzichten wäre. Die Vorrangprüfung klärt ab, ob Deutsche oder andere EU-Bürger für einen Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Anteil der Menschen, die aus dem Ausland zuwandern und tatsächlich da aushelfen, wo Unternehmen die ärgsten Defizite verzeichnen – er dürfte mit dem neuen Gesetz eher sinken als steigen.
Ist es darum tatsächlich hilfreich, die Zuwanderung für Fachkräfte mit einer Berufsausbildung und für Jugendliche, die eine Berufsausbildung in Deutschland absolvieren möchten, zu erleichtern? Die Anzahl ausländischer Azubis jedenfalls ist auch ohne Gesetz in den vergangenen Jahren relativ stark gestiegen. Zwischen 2008 und 2018 hat sie sich von rund 5.500 auf 16.700 mehr als verdreifacht. Dies ist vor allem auch auf die Flüchtlingskrise zurückzuführen: 2018 kamen die ausländischen Neu-Azubis, die nicht aus der EU stammten, überwiegend aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Unter den Geflüchteten gibt es sicherlich auch viele weitere Fachkräfte, deren Abschlüsse noch anerkannt und die rekrutiert werden müssen. Diesen Schatz an Know-how gilt es zu heben. Ein Manko sind oft fehlende deutsche Sprachkenntnisse – auch hier sind die Maßnahmenmöglichkeiten noch lange nicht ausgeschöpft.
Gute Deutschkenntnisse sind auch im neuen Gesetz eine zentrale Voraussetzung, damit Menschen aus Drittstaaten in Deutschland leben und arbeiten dürfen. Damit sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte signifikant erhöhen kann, brauchen Interessierte aber vor allem beim Spracherwerb gezielte Unterstützung. Die Unternehmen selbst können dies nicht leisten. Hier bleibt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine Antwort schuldig.
Somit ändert die neue Rechtssprechung an den zentralen Stellschrauben nichts, die zu einem Zuzug nachgefragter Arbeitskräfte beitragen könnten. Sie hält vielmehr an den ausschlaggebenden Faktoren fest: Bedarf der Wirtschaft und berufliche Qualifikation, Alter, Sprachkenntnisse sowie Nachweise für einen konkreten Arbeitsplatz und die Sicherung des Lebensunterhalts. Wie genau interessierte Einwanderungsbewerber die bestehenden geforderten Voraussetzungen vorab leisten können sollen, bleibt ihnen allein überlassen. Leider.