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ProRechtsstaat gegen Rechts

Von Marlene Thiele / 5. März 2015
picture alliance / greatif | Florian Gaul

Eine streitbare Demokratie muss auch extreme Meinungen aushalten. Spricht sich eine Partei jedoch offen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung aus und steht ihr mit Menschenverachtung und Gewalt gegenüber, darf es sie in Deutschland nicht geben. Eine solche Partei muss verboten werden.

Die Zeit des Nationalsozialismus ist ein Schandfleck deutscher Geschichte. Der Versuch, mit einer „arischen Volksgemeinschaft“ die Welt zu beherrschen, gipfelte im Massenmord, ein Teil davon ist der Holocaust, welcher sechs Millionen Juden das Leben kostete. Seitdem distanzieren sich die Deutschen nachdrücklich von Patriotismus und Fremdenfeindlichkeit. Während die Old Glory in keinem amerikanischen Vorgarten fehlt, hissen die Deutschen ihre Flagge selbst bei der Fußballweltmeisterschaft verhalten, um sie nach Titelgewinn schnell wieder im Keller zu verstauen.

Demokratisches Recht auch für Feinde des Systems?

Daher ist es schwer zu begreifen, dass man das Verbot einer rechtsradikalen Partei in Deutschland überhaupt in Frage stellt. Eine wehrhafte Demokratie müsse auch extreme Meinungen aushalten, appellieren Verbotsgegner an die politische Korrektheit. „Gegen ihre Feinde dürfen sich Demokraten nicht neutral verhalten“, sagte hingegen Thomas Oppermann, damals Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundesfraktion, bei der Sitzung des Bundestages zur Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens im April 2013.

In Artikel 21 des Grundgesetzes heißt es: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ Zweimal wurde in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine solche Staatsfeindlichkeit erkannt: 1952 verbot man die Sozialistische Reichspartei (SRP), die als direkte Nachfolgeorganisation der NSDAP galt. Vier Jahre später wurde auch die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verboten, welche stark mit den damaligen Ostmächten sympathisierte.

Die Gründe für das erfolgreiche SRP-Verbot kann man auch gegen die NPD anführen: Mehr als 300 Belege umfasst der Verbotsantrag, den der Bundesrat 2013 beim Bundesverfassungsgericht einreichte. Häufig sind es Hassparolen der NPD: menschenverachtend, systemfeindlich oder NS-verherrlichend. Die NPD nennt die NSDAP ihr Vorbild, strebt offen einen politischen Umsturz an, wünscht Gegnern sogar den Tod. Trotzdem ist das aktuelle Verfahren erstmal zum Stillstand gekommen. Die NPD kann weiterhin gewählt werden.

Triumph oder Terrorismus

Warum ist ein Parteiverbot heute so ein heißes Eisen? Gegner fürchten, dass ein Verbot aus juristischen Gründen abgelehnt werden könnte und die Partei durch ihre Rechtfertigung gestärkt und bekannter gemacht würde. Dies könnte auch der Grund sein, warum sich weit unten auf den Wahlzetteln extremistische Kleinparteien wie die neonazistische Die Rechte finden.

Gelänge ein Verbot hingegen, könnte sich die Partei in den Untergrund zurückziehen, um sich fern von der Staatsaufsicht zu radikalisieren. Aber zeigte nicht bereits das Auffliegen der Zwickauer Terrorzelle im November 2011, dass der Nationalsozialismus auch so in den Untergrund wandern kann? So hat sich die NPD zwar öffentlich von den Terroristen distanziert, dennoch zählen viele ihrer wichtigen Funktionäre zu den mutmaßlichen Helfern des NSU. Legale rechte Propaganda als öffentliche Partei, illegale rechte Mordanschläge als Untergrundorganisation: So einfach ist das für die Rechten.

Politisch immer bedeutungsloser

Der Prozess gegen den NSU hat Rechtsradikalismus in Deutschland wieder verstärkt thematisiert. Knapp anderthalb Jahre später gründete sich die Alternative für Deutschland (AfD), welche laut Parteisprecher Lucke „weder rechts noch links“ steht, aber durchaus rechtspopulistische Züge aufweist. Außerdem gibt es seit Herbst 2014 die deutschlandweite PEGIDA-Bewegung, die sich in Form von Demonstrationen gegen eine „Islamisierung des Abendlands“ ausspricht.

Hinsichtlich medialer Aufmerksamkeit verschwindet die Präsenz der NPD hinter diesen Entwicklungen. Auch die finanzielle Situation der Partei ist schlecht und die Mitgliederzahlen sinken stetig. Es gibt neue Möglichkeiten, seinem Fremdenhass Luft zu machen: kriminell, lautstark oder unterschwellig. Doch auch die schwache Präsenz einer Partei macht ein Verbot nicht überflüssig.

Deutschland muss ein Zeichen setzen

Als politische Partei bezieht beispielsweise die NPD Millionen Steuergelder und kann öffentliche Werbeflächen für nationalsozialistische Propaganda nutzen. Rechtsradikale Aufmärsche und Konzerte genießen unter dem Deckmantel einer Parteiveranstaltung sogar Polizeischutz.

Vermutlich wird ein Verbot einer Partei nichts an der Gesinnung bisheriger Mitglieder ändern und diese vielleicht sogar nur in andere Zirkel treiben. Aber immerhin würde es der Partei schwerer gemacht, weiter zu rekrutieren. Deutschland darf radikalen Vereinigungen keine Möglichkeit geben, ihre Ideologie und ihren Hass zu verbreiten. Wie die jüngsten Entwicklungen zeigen, nimmt sich der „Wutbürger“ eben diesem Hass gerne an, um gemeinschaftlich Minderheiten für persönliche Missstände verantwortlich zu machen.

Systemfeindlichkeit, Glorifizierung der NS-Vergangenheit und höchstwahrscheinliche terroristische Verbindungen dürfen in Deutschland nicht gefördert und toleriert werden. Es wird Zeit, ein Zeichen zu setzen und eine Warnung auszusprechen.



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