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Merkelphone und der BND

Von Stefan Heumann / 28. Oktober 2013
picture alliance / Zoonar | Kheng Ho Toh

Seitdem bekannt geworden ist, dass der amerikanische Geheimdienst Angela Merkel’s Handy seit 2002 überwacht hat, haben die deutsche Bundeskanzlerin und der amerikanische Präsident Einiges zu besprechen.  Eigentlich hatte die Bundesregierung die Überwachungsaffäre ja bereits für beendet erklärt. Nun ist die Empörung riesengroß. Der eigentliche Skandal droht aber in der Debatte über das „Merkelphone“ in den […]

Seitdem bekannt geworden ist, dass der amerikanische Geheimdienst Angela Merkel’s Handy seit 2002 überwacht hat, haben die deutsche Bundeskanzlerin und der amerikanische Präsident Einiges zu besprechen.  Eigentlich hatte die Bundesregierung die Überwachungsaffäre ja bereits für beendet erklärt. Nun ist die Empörung riesengroß.

Der eigentliche Skandal droht aber in der Debatte über das „Merkelphone“ in den Hintergrund zu treten. Dass Geheimdienste versuchen, hochrangige Regierungsmitglieder anderer Staaten auszuspionieren ist an sich keine Neuigkeit. Genau aus diesem Grund befasst sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik schon seit Jahren damit, abhörsichere Handys und Smartphones für Kanzleramt und Ministerien zu entwickeln. Auch die Präsenz von Geheimdienstmitarbeitern in Botschaften und Konsulaten ist allgemein bekannt. Wenn einer Regierung die Spionageaktivitäten eines anderen Staates doch einmal zu weit gehen, dann löst man das meist sehr diplomatisch im stillen Kämmerlein. Das heißt nicht, dass die deutsche Regierung nun einfach wieder zur Tagesordnung übergehen kann. Aber der Zugriff des amerikanischen Geheimdienstes auf ein Handy der Bundeskanzlerin, zu dem noch ein Handy ohne jeglichen Verschlüsselungsschutz, wird kaum einen Sicherheitsexperten ernsthaft überraschen.

Der eigentliche Skandal ist die verdachtsunabhängige Massenüberwachung

Der eigentliche Skandal sind die großflächigen Überwachungsprogramme amerikanischer Geheimdienste mit schillernden Namen wie Prism und XKeyscore, die der Whistleblower Edward Snowden einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht hat. Das Interesse der Geheimdienste am Kommunikationsverkehr aller Bürger ist wirklich neu. Dieses Interesse wurde durch die Bedrohung des internationalen Terrorismus, die der Welt mit den Anschlägen vom 11. September 2001 eindrücklich vor Augen geführt wurde, und die Entwicklung neuer Kommunikationstechnologien geweckt. Mit dem Argument uns vor Terrorismus zu schützen zapfen die Geheimdienste das Internet an. Sie profitieren dabei von der wachsenden Bedeutung des Internets als globale Kommunikationsinfrastruktur.

Wir alle geben eine Unmenge an persönlichen Daten im Internet preis. Wenn allerdings Geheimdienste sich im großen Stil Zugriff auf diese Daten verschaffen, ist das ein echtes Problem für unsere Demokratie. Nehmen wir zum Beispiel unsere Pressefreiheit. Wenn Telekommunikationsverkehr routinemäßig überwacht wird, können Journalisten ihren Informanten keine Anonymität mehr zusichern. Wer wird unter solchen Umständen noch riskieren Journalisten brisante Informationen zuzuspielen, wenn die Geheimdienste die Quelle der Information durch eine Analyse des Kommunikationsprofils des Journalisten ohne Probleme enttarnen können? Information ist bekanntlich Macht. So dienen zum Beispiel brisante Informationen über das Privatleben einer Zielperson oft als Druckmittel für Geheimdienste, um diese Personen zur Kooperation zu bewegen. Die Massenüberwachung konzentriert unglaubliche Macht in Geheimdiensten, die von unseren demokratischen Institutionen nur ungenügend kontrolliert werden können. Schließlich ist ja geheim, was Geheimdienste tun.

Die deutsche Regierung wird Mittel finden, um die Kommunikation der Bundeskanzlerin und anderer hochrangiger Regierungsmitglieder in Zukunft besser vor Überwachung zu schützen. Wir müssen aber dafür sorgen, dass es eine breitere Debatte über die Massenüberwachung gibt, die uns alle betrifft. Um eine solche Debatte anzustoßen habe ich mir mit Ben Scott den rechtlichen Rahmen für Geheimdienstüberwachung im Internet in den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Deutschland genauer angeschaut.

Schützt der BND Ausländer besser vor Überwachung als die NSA?

Wir haben uns dabei insbesondere mit der Frage beschäftigt, ob die jeweiligen Geheimdienstgesetze auch die Rechte von Nicht-Bürgern schützen, die im Ausland kommunizieren. Schließlich werfen wir den amerikanischen Geheimdiensten vor, die Grundrechte deutscher Bürger zu verletzten. Unsere Vermutung war, dass der deutsche Geheimdienst BND in der strategischen Auslandsaufklärung überwachten Subjekten mehr Rechte und Schutz einräumt als der amerikanische Geheimdienst NSA. Leider hat sich diese Vermutung nicht bewahrheitet. Der BND verfügt zwar über viel weniger Kapazitäten und Know-How als der amerikanische Geheimdienst NSA.

Unsere Studie zeigt aber, dass die Unterschiede zwischen den Geheimdiensten und dem rechtlichen Rahmen, in dem sie operieren, viel geringer sind als gemeinhin angenommen wird. Dies sind die wichtigsten Erkenntnisse:

1. Diskrepanz zwischen gesetzlichen Grundlagen und technischen Möglichkeiten

Das größte Problem ist, dass der gesetzliche Rahmen nicht mit dem technischen Fortschritt Schritt gehalten hat. In den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Deutschland stammen die meisten gesetzlichen Grundlagen für geheimdienstliche Überwachungsmaßnahmen aus einer Zeit, als das Internet für die Kommunikation noch eine untergeordnete Rolle spielte. Die Gesetze sind meistens so allgemein formuliert, dass sie den Geheimdiensten große Handlungsspielräume in der Interpretation ihres Mandats lassen. Wie die Geheimdienste ihre Befugnisse auslegen, ist in allen drei Ländern als „geheim“ eingestuft und daher für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar.

2. BND, NSA und GCHQ haben Zugriff auf die Internetknoten

Neben gezielter Überwachung von Einzelpersonen haben die Geheimdienste in allen drei Ländern Zugriff auf die großen Internetknoten und greifen dort riesige Mengen an Kommunikationsdaten ab, die mit einer Vielzahl an Suchbegriffen durchsucht werden. Es wird also im großen Stil überwacht und erst in einem zweiten Schritt wird versucht die Kommunikationsvorgänge von eigenen Bürgern, soweit sie nicht als sicherheitsrelevant eingestuft werden, herauszufiltern und zu löschen.

3. Rechtliche Beschränkungen werden nur auf eigene Bürger angewandt

Nicht nur in den Vereinigten Staaten sind Gesetze und Kontrollinstanzen einzig darauf ausgerichtet, die Rechte der eigenen Bürger zu schützen. Auch in Deutschland unterliegt die Kommunikation von Ausländern im Ausland keinerlei Kontrolle, wie sie die vom Bundestag eingesetzte G-10 Kommission ausübt, um die verfassungsmäßigen Rechte deutscher Staatsbürger zu schützen. In einem rechtwissenschaftlichen Aufsatz hat Dr. Berthold Huber, vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. und selbst Mitglied der G-10 Kommission, der Bundesregierung vorgeworfen, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ignorieren, dass auch Telekommunikationsdaten aus der Ausland-Ausland Überwachung grundrechtlich geschützt sind.

4. Wir wissen mehr über die NSA als den BND

Aufgrund der Enthüllungen von Edward Snowden wissen wir Einiges über die strategische Auswertung von digitalen Kommunikationsverkehren durch die NSA. Im Vergleich gibt es so gut wie keine öffentlich zugänglichen Informationen, wie der BND zum Beispiel die Kommunikation deutscher Staatsbürger aus dem überwachten Datenverkehr herausfiltert und löscht.

5. Kontrolle der Geheimdienste ist intransparent

Deutschland und die Vereinigten Staaten sind gar nicht so unterschiedlich, was die gesetzliche Kontrolle ihrer Geheimdienste betrifft. In Deutschland gibt es die vom Parlament eingesetzte G-10 Kommission, während in den Vereinigten Staaten sogenannte „FISA Courts“ für die Überprüfung der Überwachungsmaßnahmen zuständig sind. Beide Institutionen tagen im Geheimen. Daher ist eine kritische Überprüfung ihrer Arbeit in beiden Ländern nur schwer möglich. Im Fall der Vereinigten Staaten wissen wir, dass die FISA Gerichte fast ausnahmslos alle Anträge auf Überwachung genehmigt haben. Die G-10 Kommission hat ein breiteres Mandat und kann eigene Untersuchungen durchführen. Da auch die G-10 Kommission im Geheimen tagt, wissen wir nicht, ob und in welchen Umfang die G-10 Kommission ihre rechtlichen Kontrollbefugnisse wahrnimmt.

Befugnisse und die Kontrolle des BND 

Wir brauchen dringend eine öffentliche Debatte über die rechtlichen Befugnisse der deutschen Geheimdienste und ihre Überwachung durch das deutsche Parlament. Hier gilt unter anderem die Frage zu klären, welche Rechte wir im Ausland kommunizierenden Ausländern einräumen möchten, deren Kommunikation von der strategischen Überwachung des BND ohne Anfangsverdacht erfasst wird. Denn selbst innerhalb der EU überwachen die Geheimdienste jeweils die Bürger anderer Mitgliedsstaaten ohne ausreichende rechtliche Begrenzungen. Daher brauchen wir diese Debatte nicht nur in Deutschland sondern in der gesamten EU und in den Vereinigten Staaten. Der nächste Schritt wäre dann gemeinsame Standards für die Überwachung innerhalb der EU einzuführen und auf enge Verbündete wie die Vereinigten Staaten auszuweiten. Wenn Deutschland in diesem Prozess eine Führungsrolle einnehmen möchte, müssen wir allerdings zuerst unsere eigenen Geheimdienste auf den Prüfstand stellen.

7 Antworten auf „Merkelphone und der BND“

  1. Von Liselotte Huber am 29. Oktober 2013

    Ein richtig guter Blog. DANKE! es ist doch unfassbar, was um uns herum passiert. Und nur weil unsere gute Frau Merkel die Tage bemerkt hat „Huch, da werde ja auch ich ausspioniert“ ist das Thema plötzlich Chefsache. Nur finde ich, dass Freiheitsrechte eben nicht nur Politiker/innen angehen.

  2. Von HuberTUS am 29. Oktober 2013

    Das Problem ist doch: es ist äußerst schwierig, die Geheimdienste an etwas zu hindern, was technisch möglich ist! Dafür braucht es massiven politischen Druck. Und den kann ich leider nirgends erkennen!!! Und die Möglichkeiten deutscher und europäischer Politiker, die USA zu Wohlverhalten zu zwingen, scheinen doch äußerst begrenzt!

  3. Von LinkeKlebe am 30. Oktober 2013

    Die einzige wirksame Kontrolle der Geheimdienste ist deren Abschaffung. Danke für die Erkenntnisse, Stefan Heumann, die Wahrheit scheint noch viel viel schlimmer als unser Wissensstand

  4. Von Paul am 30. Oktober 2013

    Es ist schon bezeichnend, dass das Thema die Frau Bundeskanzlerin erst interessiert, wenn sie selbst betroffen ist. Dabei hatte ihr Kanzleramtschef die Debate um die NSA ja bereits für beendet erklärt. Das unterschiedliche Maß, mit dem hier gemessen wird, ist unerträglich!

  5. Von LIMA25 am 30. Oktober 2013

    Ja, ich finde das auch sehr erschreckend. Das Schlimmste ist für mich an dieser Debatte die Hilflosigkeit, die die deutschen Behörden gegenüber den Bespitzelungsvorgängen haben! US-Spitzel in den US-Botschaften sind nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen völkerrechtlich geschützt. So hat der Generalbundesanwalt Range beim Bekanntwerden des Handyabhörskandals auch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, sondern lediglich einen Prüfvorgang. Oh mann, hier sind wahrlich noch sehr dicke Bretter zu bohren!

  6. Von ladylike am 30. Oktober 2013

    erschreckende Vorstellung; Demokratie und Meinungen werden abefangen; man wird generell als potentieller Terrorist eingestuft. Nur jetzt, wo es auch die Kanzlerin betrifft, ist das Geschrei groß… wir sind aber schon lange transparent, wir haben es nur vor uns hingeschoben, daran zu glauben. ja ja, so ist das eben!

  7. Von Melli am 6. November 2013

    Ich glaube, wir dürfen uns keine Illusionen darüber machen, dass Geheimdienste – und zwar egal welche – im Prinzip alles machen, was für sie (technisch) möglich ist, wenn ihnen von der politischen Führung nicht ganz dezidiert Grenzen gesetzt werden. Und selbst dann werden diese Grenzen höchstwahrscheinlich nicht selten überschritten…

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