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Flucht unter dem Regenbogen

Von Luan J. Kreutschmann / 15. September 2015
Menschenrechte gelten auch für LGBTI-Personen. Foto: Wolfgang Schnee

So hürdenreich und unterschiedlich jede Flucht ist, so haben geflüchtete sexuelle und geschlechtliche Minderheiten doch mit ganz besonderen Problemen zu kämpfen. Die Situation von LSBTI-Geflüchteten (schwul, lesbisch, bi-, trans- und intersexuell) bedarf deshalb besonderer Aufmerksamkeit.

Derzeit wird im Deutschen Historischen Museum in Berlin die Ausstellung „Homosexualität_en“ gezeigt. In einem der Räume hängt, zehn Meter lang, drei Meter hoch, die Weltkarte zur gegenwärtigen Lage von sexuellen Minderheiten. In fünf Ländern und Teilen von Nigeria und Somalia werden homosexuelle Handlungen mit dem Tod bestraft, in 71 Ländern und fünf Regionen gibt es teils hohe Haftstrafen.

Queer geflüchtet ist anders als heterosexuell geflüchtet

Schwul und auf der Flucht ist anders als heterosexuell und auf der Flucht, transgender und asylsuchend ist anders als cisgender[1] und asylsuchend. LGBTI-Personen erleben auf ihrer Suche nach einem sicheren und respektvollen Umfeld besondere Erschwernisse.

Schon für deutsche Staatsangehörige ist eine behördliche Erfassung ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität, wie sie etwa bei Verfahren zur Vornamens- und Personenstandsänderung im Rahmen des Transsexuellengesetzes geschieht, zu Recht eine belastende Angelegenheit. Für jemanden, der zum ersten Mal überhaupt sein Begehren oder seine Identität anderen gegenüber zur Sprache bringt, oder für eine Person, die deswegen körperliche oder psychische Gewalt erlitten hat, umso mehr.

Entstammt die dolmetschende Person demselben Kulturkreis wie der Asylsuchende, und ist darum unter Umständen zu befürchten, dass die Familie des Geflüchteten Repressionen wegen dessen Identität ausgesetzt wird, ist ein Outing umso problematischer. Eine fehlende Sensibilisierung der Sachbearbeiter*innen kann dann sogar lebensgefährdend sein.

In den Gesprächen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die relevanten Gründe für ihr Asylgesuch können LGBTI-Geflüchtete deswegen teilweise keine konsistente Darstellung des Geschehens liefern. Während über den Asylantrag entschieden wird, sind homo- und transphobe Beleidigungen, Drohungen oder gar Übergriffe in den Gemeinschaftsunterkünften möglich.

Eine Regenbogenfahne, verschiedene Probleme

Obwohl viele der Geflohenen ähnliche Erfahrungen teilen, sind die spezifischen Verfolgungssituationen nicht nur von Mensch zu Mensch verschieden. Homosexuelle Männer werden in vielen Ländern dezidiert und per Gesetz verfolgt und bestraft. Lesbische Geflüchtete betrifft diese Form der Existenzbedrohung weniger häufig, dafür sind sie Zwangsheirat, Genitalverstümmelung und anderen frauenspezifischen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Für Intersexuelle besteht bis heute in vielen Staaten kein Schutz vor genitalverstümmelnden Operationen, geschweige denn die rechtliche Anerkennung von Zwischen- und Drittgeschlechtern. Bisexuelle haben mit Vorurteilen behördlicherseits zu kämpfen, ihr Begehren sei weniger asylwürdig, denn sie hätten ja eine Wahl.

Transgender-Menschen werden in vielen Ländern die Änderung ihrer Papiere sowie geschlechtsangleichende Maßnahmen verweigert. Teilweise werden operative Maßnahmen deswegen nicht fachgerecht und stattdessen gesundheitsgefährdend umgesetzt, etwa durch eine hormonelle Therapie mit Schwarzmarkt-Präparaten. In Asyl-Unterkünften ist diese Menschengruppe besonders gefährdet, Übergriffe zu erleiden, weil die geschlechtergetrennte Unterbringung nicht ihrer Identität entspricht. Die medizinische Basisversorgung beinhaltet häufig keine Versorgung mit Hormonen, Epilation der Körperhaare oder Logopädie, welche jedoch für die Betroffenen existenziell sind.

Viele Hürden auf dem Weg zur Besserung

Berlin ist, wie bereits bei dem gemeinsam von Amnesty International, dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) und Quarteera, einer Organisation russischsprachiger LGBTI-Menschen, organisierten Treffen zur Lage von LGBTI-Geflüchteten im Oktober 2014 festgestellt wurde, in einer privilegierten Position. Berlin ist eine vielfältige Stadt, die durch die vielen etablierten LGBTI-Organisationen ein grundsätzlich queer-freundliches Klima bietet. Dass dieses Potenzial besser genutzt werden sollte und dass die Situation von LGBTI-Flüchtlingen in Städten ohne eine derartige Infrastruktur noch prekärer ist, liegt auf der Hand.

Eine Aufklärung der Öffentlichkeit könnte zu Verbesserungen führen, weil so Handlungsdruck auf die Politik entstünde. Die Öffentlichkeitsarbeit unterliegt jedoch gerade im LGBTI-Bereich in mehrfacher Hinsicht gravierenden Einschränkungen. Einerseits hat auch Deutschland noch immer mit Homo- und Transphobie zu kämpfen. Hass- und Hetzkommentare in den sozialen Medien sind ein Indikator dafür.

Andererseits ist das Abwägen zwischen notwendiger Offenheit, damit die Bevölkerung Geschichte und Anliegen des Individuums nachvollziehen kann, und dem gerade in einer Flucht- und Vertreibungssituation immer wieder missachteten Schutz der Privatsphäre bei intersexuellen und transidenten[2] Asylsuchenden eine schwierige Balance, die selten gelingt.

Glitzerbunte Asyl-Zukunft in Sicht?

„Wir alle sollten empört sein, wenn Menschen Diskriminierung erleiden, angegriffen oder sogar ermordet werden, nur weil sie lesbisch, schwul, bi- oder transsexuell sind“: Was UN-Generalsekretär Ban Ki-moon 2013 so auffordernd formulierte, ist von der gegenwärtigen Asylpraxis noch weit entfernt. Verbessert sich die rechtliche, medizinische und gesellschaftliche Situation für Menschen mit abweichender sexueller und geschlechtlicher Identität, profitieren auch Asylsuchende von diesem Fortschritt.

Weiterfü̈hrendes:

Amnesty International (2014): „Europe: The State Decides Who I Am. Lack of Recognition for Transgender People in Europe“.

Amnesty International (2014): „Fluchtgrund: Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität“.

ILGA: International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association. Jährlich

aktualisierte Übersicht zu Trans*- und Homo-Rechten und -Diskriminierungen weltweit.

Jansen/Spijkerboer (2011): „Fleeing Homophobia. Asylanträge mit Bezug zur sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in Europa“, Freie Universität Amsterdam.

UNHCR-Leitlinien zu Anträgen auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft gestützt auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität (2008)

[1] Cisgender bezeichnet Menschen, deren Geschlechtsidentität mit ihrem körperlichen Geschlecht übereinstimmt.

[2] Transidentität beschreibt das Phänomen, dass die Geschlechtsmerkmale des Körpers von der bestimmenden Geschlechtsidentität abweichen.

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