Hochschulzugang für Flüchtlinge
Eine neue Umfrage der Friedrich-Ebert-Stiftung analysiert die aktuellen Regelungen des Hochschulzugangs für Flüchtlinge in den einzelnen Bundesländern
Eine neue Umfrage der Friedrich-Ebert-Stiftung analysiert die aktuellen Regelungen des Hochschulzugangs für Flüchtlinge in den einzelnen Bundesländern
In allen Bundesländern werden derzeit Gespräche zwischen Ministerien und Hochschulen geführt, um Hürden für den Hochschulzugang für Flüchtlinge abzubauen und Regelungen anzupassen. Im August hat der Arbeitsbereich Bildungs- und Hochschulpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung eine Umfrage unter allen für Hochschulen zuständigen Ministerien der Bundesländer durchgeführt um herauszufinden, wie der Hochschulzugang für Flüchtlinge dort im Einzelnen geregelt ist.
Hochschulzugang = Schlüssel für erfolgreiche Integration
Angesichts der aktuellen Flüchtlingszahlen stellt sich immer dringender die Frage, wie die gesellschaftliche Integration von Flüchtlingen verbessert werden kann. Die Teilhabe an Bildung und Ausbildung ist einer der wichtigsten Schlüssel hierfür. Dazu gehört auch die Möglichkeit, ein Studium in Deutschland zu absolvieren. Denn gerade bei der Gruppe potentiell Studierender unter den Flüchtlingen ist die Chance für eine erfolgreiche Integration besonders groß. Doch wie ist der Zugang zur Hochschule für Flüchtlinge in Deutschland geregelt?
Die Antworten aus den Bundesländern auf diese Frage machen deutlich: viele Ministerien haben es sich zum Ziel gesetzt haben, Flüchtlinge aktiv bei der Aufnahme eines Hochschulstudiums zu unterstützen. Der Hochschulzugang steht den Flüchtlingen in allen Bundesländern zudem grundsätzlich offen.
Was tun bei fehlenden Unterlagen?
Problematisch ist jedoch, dass bei Flüchtlingen oft die Unterlagen für die Hochschulzugangsberechtigung fehlen. In diesen Fällen kann auf den Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1985 zurückgegriffen werden, laut dem ein indirekter Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung möglich ist, wenn die notwendigen Unterlagen aus politischen Gründen nicht erbracht werden können. Bei vollständig fehlenden Unterlagen besteht nach Ansicht mehrerer Bundesländer jedoch weiterer Regelungsbedarf. Die Kultusministerkonferenz erörtert aktuell, wie der Beschluss angepasst werden kann.
Unterstützungsmaßnahmen für Flüchtlinge
Da viele Flüchtlinge kein Deutsch sprechen, sind zusätzliche Unterstützungsangebote sowie insbesondere Sprachkure notwendig, um ihnen den Weg an die Hochschule zu erleichtern. Die Ergebnisse mit Blick auf zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen, die in den einzelnen Bundesländern für Flüchtlinge existieren, fallen jedoch sehr unterschiedlich aus. Während in einigen Bundesländern Sprachkurse, Orientierungs- und Beratungsprogramme für Flüchtlinge angeboten werden, gibt es in anderen Bundesländern keine speziellen Unterstützungsangebote, die über die allgemeinen Angebote für ausländische Studierende hinausgehen.
Das Beispiel Berlin
In Berlin gibt es zum Beispiel neben Sprachkursen und weiteren Fördermaßnahmen die Möglichkeit für Flüchtlinge, für die Startphase und die Studienabschlussphase eine Unterstützung von 1000 Euro zu erhalten. Damit können beispielsweise Bewerbungs- und Sprachtestgebühren sowie Sozialbeiträge finanziert werden. Außerdem werden die Gebühren für Gasthörerschaften bei Flüchtlingen übernommen.
Prognose: steigend
Auch wenn bisher keine statistische Erfassung des Flüchtlingsstatus an den Hochschulen erfolgt, kann man angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation davon ausgehen, dass die Anfragen in Zukunft stark steigen werden. Eine bundesweite Abstimmung über die geltenden Regelungen sowie eine Ausweitung der Unterstützungsmaßnahmen ist daher wünschenswert. Die Umfrage der Friedrich-Ebert-Stiftung ermöglicht einen aktuellen Überblick über diese Debatte, stellt Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern her und zeigt weiteren Regelungsbedarf auf. Sie kann hier abgerufen werden.
Die Videos sind leider nicht verfügbar.
Liebe Stella, tatsächlich gab es 2015 in diesem Beitrag zwei Videos, in denen die beschriebene, von der FES durchgeführte Umfrage unter Hochschulen mit Blick auf deren Hochschulzugang für Flüchtlinge thematisiert wurde. Die wichtigsten Ergebnisse sowie den weiteren Handlungsbedarf wurden von Steffen Krach, Staatssekretär für Wissenschaft des Landes Berlin, sowie Prof. Dr. Jürgen Zöllner, Senator a.D. und Vorstand Stiftung Charité, in diesen Kurzvideos zusammengefasst. Leider sind sie mittlerweile nicht mehr verfügbar. Die Studie selbst ist jedoch noch einsehbar, siehe Link am Textende http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/11642.pdf