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Kunstgriff 3: Behauptung als absolut nehmen.

Von Sagwas-Redaktion / 15. März 2012

Die Behauptung welche relative aufgestellt ist, nehmen, als sei sie allgemein, simpliciter, absolute aufgestellt, oder wenigstens sie in einer ganz andern Beziehung auffassen, und dann sie in diesem Sinn widerlegen. Des Aristoteles Beispiel ist: der Mohr ist schwarz, hinsichtlich der Zähne aber weiß; also ist er schwarz und nicht schwarz zugleich. – Das ist ein ersonnenes Beispiel, das Niemand im […]

Die Behauptung welche relative aufgestellt ist, nehmen, als sei sie allgemein, simpliciterabsolute aufgestellt, oder wenigstens sie in einer ganz andern Beziehung auffassen, und dann sie in diesem Sinn widerlegen. Des Aristoteles Beispiel ist: der Mohr ist schwarz, hinsichtlich der Zähne aber weiß; also ist er schwarz und nicht schwarz zugleich. – Das ist ein ersonnenes Beispiel, das Niemand im Ernst täuschen wird: nehmen wir dagegen eines aus der wirklichen Erfahrung.

Exempel 1. In einem Gespräch über Philosophie gab ich zu, daß mein System die Quietisten in Schutz nehme und lobe. – Bald darauf kam die Rede auf Hegel, und ich behauptete er habe großenteils Unsinn geschrieben oder wenigstens wären viele Stellen seiner Schriften solche, wo der Autor die Worte setzt, und der Leser den Sinn setzen soll. – Der Gegner unternahm nicht dies ad rem zu widerlegen, sondern begnügte sich, das argumentum ad hominem aufzustellen »ich hätte so eben die Quietisten gelobt, und diese hätten ebenfalls viel Unsinn geschrieben«.

Ich gab dies zu, berichtigte ihn aber darin, daß ich die Quietisten nicht lobe als Philosophen und Schriftsteller, also nicht wegen ihrer theoretischen Leistungen, sondern nur als Menschen, wegen ihres Tuns, bloß in praktischer Hinsicht: bei Hegel aber sei die Rede von theoretischen Leistungen. – So war der Angriff pariert.

Die ersten drei Kunstgriffe sind verwandt: sie haben dies gemein, daß der Gegner eigentlich von etwas anderm redet als aufgestellt worden; man beginge also eine ignoratio elenchi, wenn man sich dadurch abfertigen ließe. – Denn in allen aufgestellten Beispielen ist was der Gegner sagt, wahr: es steht aber nicht in wirklichem Widerspruch mit der These, sondern nur in scheinbarem; also negiert der von ihm Angegriffene die Konsequenz seines Schlusses: nämlich den Schluß von der Wahrheit seines Satzes auf die Falschheit des unsrigen. Es ist also direkte Widerlegung seiner Widerlegung per negationem consequentiae.

Wahre Prämissen nicht zugeben, weil man die Konsequenz vorhersieht. Dagegen also folgende zwei Mittel, Regel 4 und 5.

Beispiele:
1. Theoretisch sind die Leistungen aller Finanzinstitute (Banken, Versicherungen, Sparkassen) gleich. Direkte Widerlegung per negationem consequentiae: In der Praxis dagegen sind große Unterschiede: Großbanken akkumulieren Kapital um Wirtschaftsmacht zu erhalten, Kleinbanken und Sparkassen haben gar keine Chance gegen diese Riesen, sie müssen aber dennoch überleben im Interesse der kleineren Kunden. Da kleinere Kunden kleinere Einkünfte bringen, muß jeder Einzelne etwas mehr aufbringen, zumal er bei den Großen gar keine Chance hat.

2. Eine Versicherung verschleiert eine einseitige Vertragsänderung als Leistungsverbesserung, indem die neuen Vorteile überschwenglich gepriesen werden, meint aber in Wirklichkeit z.B. eine unberechtigte Gebührenerhöhung oder die Vermeidung von teuren gerichtlichen Entscheidungen oder/und die Aufkündigung des außerordentlichen Kündigungsrechts. Hier gilt also, die wahren Prämissen herauszupicken und die direkte Widerlegung seiner Widerlegung (bzw. seiner Lobpreisung) per negationem consequentiae.

Kurz: Relative Behauptung absolut oder in sonst einem anderen Sinne nehmen und dann widerlegen; wahre Prämissen nicht zugeben, weil man die Konsequenz vorhersieht.

Quelle: http://www.rhetorik-netz.de/

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