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ProDas Ass im Ärmel

Von Melina Aboulfalah / 30. April 2020
picture alliance/dpa | Matthias Röder

Abkommen für einen Gefangenenaustausch sind kompliziert und nicht immer erfolgreich. Manchmal sind sie aber die einzige Möglichkeit, in einem Friedensprozess ernsthaft voranzukommen.

Sicher, ein Gefangenenaustausch oder eine Gefangenenübergabe ist ein komplexes diplomatisches und auch von Konflikt zu Konflikt individuelles Unterfangen. Die Verhandlungen darüber sind nicht immer von Erfolg gekrönt, wie die jüngsten Entwicklungen in Afghanistan zeigen. Der Krieg in Afghanistan ist ein vielschichtiger und teilweise unerbittlicher Konflikt, der sowohl im Landesinneren als auch auf internationaler Ebene ausgetragen wird. Weite Teile des Landes stehen unter Kontrolle der politisch mächtigen Taliban, die mit der afghanischen Regierung in Kabul rivalisieren. Das Abkommen, das die USA und die Taliban im Februar unterzeichneten, war ein Versuch, diesen Zustand beschwichtigend unter Kontrolle zu bringen. Es sieht unter anderem vor, dass Kabul „ungefährlichere“ Taliban-Kämpfer freilässt. Für die afghanische Regierung ist die Freilassung dieser Gefangenen ein Druckmittel, um die Taliban zu Gesprächen zu bewegen. Ob der Gefangenenaustausch zwischen Kabul und den Taliban – falls es denn dazu kommt – zum Frieden im Land führt, ist optimistische Spekulation. Aber er ist eines der wenigen Asse im Ärmel der afghanischen Regierung.

Schlimmeres verhindern

Und ein Gefangenenaustausch ist mehr, als die bloße Möglichkeit, einen gangbaren Weg zum Frieden zu ebnen. Er ist ein notwendiges Unterfangen, um unschuldige Menschen aus Gefängnissen autoritärer Staaten zu befreien. Dazu muss man nicht einmal über die eigenen Ländergrenzen hinausschauen. Zwischen 1963 und 1989 kaufte die BRD Insassen aus DDR-Gefängnissen für einen Gesamtbetrag von ca. 3.5 Milliarden DM frei. Es gibt gute Gründe, diese Häftlingsfreikäufe, die teils als „Menschenhandel“ diskreditiert wurden, zu kritisieren. Faktisch ersparten sie nicht weniger als 33.925 Menschen (Freikauf von Häftlingen und Austausch von Agenten) ein Leben hinter Gittern.

Ob Austausch, Rückkauf oder eine vergleichbare Aktion, dem Ganzen liegt eine staatstheoretische Prämisse zugrunde: Ein Staat beherbergt seine Bürger nicht nur, er reglementiert ihr Zusammenleben und trägt so Verantwortung. Wer die Regeln verletzt, wird bestraft und soll nach verbüßter Strafe wieder Teil der Gesellschaft werden. Das Konzept ist simpel und gilt über Ländergrenzen hinweg. Wenn deutsche Staatsbürger für den “Islamischen Staat“ ins Ausland gehen und deswegen in syrischen Lagern inhaftiert werden, darf der deutsche Staat nicht wegschauen – denn es sind die eigenen Staatsbürger. Wenn die Regierung die Täter nicht zurückholt, um „sie nun ihrer gerechten Strafe zu[zu]führen“ (Omid Nouripour), lässt sie die Terroristen vielleicht sogar davonkommen, da die Situation in den Lagern nicht stabil ist. Es kann also sein, dass diesen Menschen die Flucht gelingt, was bereits vorgekommen ist, und sie so ihrer Strafe entkommen. Im schlimmeren Fall verüben sie dann vor Ort oder zurück in Europa Attentate. Dann wird klar: Das hätte verhindert werden können.

Die Verantwortung des Staates

Hinzu kommt eine juristische Komponente, die im Krieg gerne mal übergangen wird: die Menschenrechte. Folter ist qua internationalem Recht verboten. Es ist aber ein offenes Geheimnis, dass erniedrigende Verhörmethoden oder Bestrafungen in einigen Gefängnissen – auch des Westens, man denke an US-Haftanstalten wie Guantánamo oder Abu Ghraib – praktiziert werden. Kein Häftling, egal für welches Verbrechen er büßen muss, sollte diese Praktiken erleben müssen. Durch einen Gefangenenaustausch kann eine an der Einhaltung der Menschenrechte interessierte Regierung zumindest die Ausübung von Folter an den eigenen Staatsangehörigen verhindern.

Neben erschwerten Haftbedingungen darf nicht vergessen werden, dass der Grad der Bestrafung für ein und dieselbe Tat von Land zu Land stark variieren kann. Das Schicksal des Belgiers Leslie Maras sei hier beispielhaft geschildert. Er wurde 2006 von ägyptischen Sicherheitskräften wegen Drogenschmuggels verhaftet. Es handelt sich bei Maras nun aber keineswegs um einen gefährlichen Drogenboss, sondern um jemanden, der als junger Mann die falsche Entscheidung traf, sich als Drogenkurier ausnutzen zu lassen, um seine Schulden zu begleichen. Wäre er in Europa aufgeflogen, wäre er wahrscheinlich auch nicht ohne eine Gefängnisstrafe davongekommen. Für Drogendelikte sieht das ägyptische Rechtssystem – für Ägypter wie für Ausländer – jedoch besonders hohe Strafen vor. So wurde Maras zu lebenslänglicher Haft verurteilt, was in Ägypten mindestens 25 Jahre Gefängnis bedeutet.

Ein Gefangenenaustauschabkommen zwischen Ägypten und Belgien gibt es nicht. Maras‘ Eltern haben hierzu eine Petition beim belgischen Parlament eingereicht; seit über einem Jahr warten sie auf eine Antwort. Solch ein Abkommen wäre für Inhaftierte wie Maras die einzige Möglichkeit, ihre Haftstrafe in ihrem Heimatland zu verbüßen, in einem ihnen bekannten Umfeld, mit vertrauter Kultur und Sprache. Dies wiegt umso mehr, da soziale Unterstützung durch Familie und Freunde bei der Resozialisierung, für die eine Haftstrafe nun einmal gedacht ist, eine wichtige Rolle spielt – vorausgesetzt natürlich, die Regierung meint es ernst damit.



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