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Wahl statt Qual: Bruchstückhafte Isolation

Von Alexander Kloß / 4. Februar 2021
picture alliance / Uta Poss | Uta Poss

Soziale Ausgrenzung oder Verbannung klingt nicht gerade nach einer humanen Praxis. Doch genau das sollte diese Form der angeordneten Isolation in der Antike ermöglichen. Wie das Prozedere aus heutiger Sicht zu bewerten ist? Schwierig. Vom Ende des klassischen Scherbengerichts.

Unser alltägliches Leben ist voll von Entscheidungen. Was ziehe ich heute an? Wie verbringe ich meine (Frei-)Zeit? Nach welcher Sorte Müsli steht mir der Sinn? Manche dieser Handlungsalternativen stellen uns vor so vielfältige Möglichkeiten, dass wir gerne schnell von der „Qual der Wahl“ sprechen. Gemeint ist, dass die eigentlich positive Möglichkeit, überhaupt eine Entscheidung treffen zu können, uns plötzlich zur Last wird. Von echter Qual kann dagegen nur selten die Rede sein.

Ganz anders ging es im antiken Griechenland zu. Dort wurde die Qual der Wahl beim Wort genommen. Einmal im Jahr hatten die Bürger der athenischen Polis die Gelegenheit, über einen Ostrakismos, also die Verbannung eines Bürgers aus der Stadt, abzustimmen. Falls die Mehrheit der Bürger dies befürwortete, wurde in einer zweiten Abstimmung entschieden, wen diese Verbannung zu treffen hatte. Wurden in dieser Wahl insgesamt mehr als 6.000 Stimmen abgegeben, kam es zur Verurteilung des Meistgenannten. Dieser hatte dann zehn Tage Zeit, um die Stadt für zehn Jahre zu verlassen, oder ansonsten mit dem Tod rechnen zu müssen. Vielen ist diese Praxis wahrscheinlich unter dem Schlagwort Scherbengericht geläufiger, da der Name des zu Verbannenden in eine Tonscherbe (altgriechisch ὄστρακον bzw. Ostrakon) geritzt wurde. Dieser Wahl wohnte tatsächlich eine Qual bei.

Wenn Scherben kein Glück bringen

Interessant ist dabei jedoch, dass es sich bei dieser sozial erzwungenen Form der Isolation nicht um eine klassische Art der Bestrafung handelte, sondern vielmehr um ein politisches Mittel zum Zweck. Dabei gibt es ein paar wesentliche Unterschiede zu anderen Verurteilungen, wie etwa der Todesstrafe. So konnte sich der Verurteilte zum Beispiel nicht verteidigen, sondern war dem Mehrheitswillen des Volkes schutzlos ausgeliefert. Abgesehen vom Ausschluss aus der Gemeinschaft bestand für den zu Bestrafenden jedoch kein direkter körperlicher oder materieller Schaden, denn der Verbannte durfte all sein Eigentum sowie seine Bürgerrechte behalten und nach seiner Rückkehr wieder in Empfang nehmen. Der Ostrakismos diente den alten Griechen also nicht vorrangig zur Sanktionierung. Um diesem Ziel zu entsprechen, hätte das Gericht deutlich härtere Strafen verhängen können.

Zwar gab es Fälle, in denen der Verurteilte für seine persönlichen Verfehlungen gerügt wurde (so zum Beispiel Megakles, der des Ehebruchs bezichtigt wurde). Oftmals ging es den Athenern aber vielmehr darum, unumstößliche Richtungsentscheidungen in ihrer Demokratie zu treffen und politische Wogen, wenn auch etwas rabiat, zu glätten (ein Gerichtsprozess bewirkte oftmals das genaue Gegenteil). Dies spiegelt auch die Liste der Ostrakierten wider: Von ca. 487 bis 415 v. Chr., also in den etwa 70 Jahren, in denen der Ostrakismos praktiziert wurde, sind lediglich 20 Verbannungen nachweislich überliefert. Diese ohnehin einzigartige und relativ kurzlebige Praxis war somit eher die Ausnahme als die Regel und für gewöhnlich politischen Widersachern vorbehalten.

Wer unter euch ohne Sünde ist…

Besonders interessant ist dabei der Fall des Themistokles, der mindestens zwei Scherbengerichte gegen seine Kontrahenten Xanthippos (Feldherr) und Aristeides (Staatsmann) zu deren Ungunsten überstehen konnte. Nachdem beide jedoch 480 v. Chr. aufgrund der Perserkriege vorzeitig zurückberufen wurden, wurde Themistokles in Folge seiner als mangelhaft angesehenen Nachkriegspolitik selbst verbannt.

Den Wendepunkt in dieser besonderen Form der Isolationspolitik brachte um 417 v. Chr. der Fall des Hyperbolos. Hyperbolos beantragte in diesem Jahr den Ostrakismos, um zwei Wettstreiter, Alkibiades und Nikias, voneinander zu trennen. Diese nutzten die Gelegenheit jedoch, um das Volk gegen Hyperbolos selbst anzustacheln, der daraufhin die Abstimmung verlor. Statt die Polis über die reine Politik entscheiden zu lassen, gelang es den Politikern also, das Volk in ihrem Interesse zur Abstimmung zu bewegen, und somit den Ostrakismos seines eigentlichen Zwecks zu berauben. Es sollte deshalb auch der letzte bleiben.

Das Ende der „humanen Strafe“

Ersetzt wurde der Ostrakismos durch eine Art der Gesetzesüberprüfung, um Widersprüche in bestehenden Vorschriften zu vermeiden und somit begünstigte Oligarchen effektiver abzustrafen. Wenngleich die Verbannung durch das Scherbengericht tatsächlich bloß über einen kurzen Zeitraum vor über 2.000 Jahren und für kaum zwei Dutzend Fälle historisch belegt ist, brannte sich diese Form der Isolation in unsere kollektive Psyche ein wie kaum eine andere. SozialpsychologInnen sprechen heutzutage von einer Art Cyber-Ostrakismos, wenn eine Einzelperson online kommunikativ ausgeschlossen wird, etwa durch vorsätzlich unbeantwortete Nachrichten oder Emails.

Besonders verbreitet ist der moderne Ostrakismos auch bei Whistleblowern, bei denen die soziale Isolation von Seiten ihrer Behörden und KollegInnen meist zum Alltag zählt. In schweren Fällen droht den Opfern sogar das Exil oder die Isolationshaft, wie nicht nur die Fälle Aung San Suu Kyi, Edward Snowden und Julian Assange auf tragische Weise deutlich machen. Vom Gedanken einer humanen politischen Deeskalation scheint dabei allerdings nicht mehr viel übrig geblieben zu sein.

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