Von der Informationsfreiheit zur Transparenzgesetzgebung
Mut zur mehr Transparenz – so könnte die gesetzgeberische Entwicklung in einigen Bundesländern bewertet werden. Mit dem Hamburger Transparenzgesetz von 2012 und dem 2016 in Rheinland-Pfalz in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben sich nunmehr zwei Bundesländer für einen Ansatz entschieden, der mit einer Veröffentlichungspflicht für alle Informationen von öffentlichem Interesse deutlich über bestehende Informationsfreiheitsgesetze hinausgeht.
Für den Bund ist dagegen leider ein Stillstand festzustellen. Die Evaluation durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung in Speyer ist folgenlos geblieben. Zwar ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes unangetastet geblieben, jedoch mit der Tendenz, das Gesetz über Spezialregelungen auszuhöhlen.
Datum
1. Juni 2016 14:00–18:00Uhr
Veranstaltung
LIVESTREAM
Teilnehmende
Dr. Irina Mohr, Leiterin des Forum Berlin der Friedrich-Ebert-Stiftung
Dr. Sven Berger, Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit
Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Dr. Christoph Partsch, Rechtsanwalt, Berlin
Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Saskia Esken, MdB, stv. Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion digitale Agenda und Mitglied im Innenausschuss
Hallo, kann man sich die Aufzeichnung irgendwo anschauen? Vielen Dank!
Liebe Anna, ein Mitschnitt wird nicht immer zur Verfügung gestellt. In diesem Fall liegt uns leider keiner vor. Aber vielleicht finden wir noch eine Lösung. Wir arbeiten zumindest dran.
Aus technischen Gründen können wir hierzu leider keine Videodokumentation anbieten.