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Freiheit statt Isolation

Von Delia Friess / 27. März 2017
picture alliance / imageBROKER | Florian Bachmeier

Menschen mit Behinderungen sind auf der Flucht besonders schutzbedürftig. In Deutschland geht ihr Leiden oft weiter – wegen fehlender Diagnostik, Barrieren in der Unterkunft und unzureichender Gesundheitsversorgung.

In einem Kurs in Köln lernt der 20-jährige Omid Z. derzeit Deutsch. Organisiert wird der Kurs von Wolfram Buttschardt vom „Netzwerk für Menschen mit Behinderung Köln“, ein Modellprojekt, das seit 2015 von der Stiftung Wohlfahrtspflege unterstützt wird und eine der wenigen Anlaufstellen für Flüchtlinge mit Behinderung in Deutschland ist. Vor einigen Jahren brach bei Omid die Erbkrankheit Morbus Stargardt aus, die ihn mit der Zeit vollständig erblinden lässt. Heute kann der junge Mann nur noch Umrisse wahrnehmen. Aber das wusste er damals noch nicht.

2015 floh Omid aus Afghanistan. Die Taliban hatten sein Elternhaus überfallen und sich dort versteckt. Daraufhin wurde das Haus von den Amerikanern bombardiert. Dabei starb ein jüngerer Bruder. Omid sei zu Fuß geflüchtet, erzählt er in gebrochenen, aber verständlichen Deutsch. Er ist dabei viel gestolpert und oft gestürzt. Doch zusammen mit Freunden hat er es über das Mittelmeer bis nach Deutschland geschafft.

Freiheit bedeutet auch barrierefrei

Anders als Omid fliehen die meisten Menschen mit Behinderung im Familienverband. Sonst sind sie auf die Hilfe von fremden Mitflüchtlingen angewiesen. Dadurch sind Menschen mit Behinderung auf der Flucht anfälliger für Übergriffe und gelten mit Schwangeren, Kindern und LBGTI-Personen nach EU-Richtlinien zu den besonders schutzbedürftigen Menschen.

In Deutschland stellte Omid einen Asylantrag. Im Kontakt mit Ämtern wurde seine Sehbehinderung nicht bemerkt oder nicht beachtet. Aufgrund seiner Krankheit braucht der junge Mann mit schmalen Gesichtszügen auch bei Alltäglichem Hilfe: Zum Beispiel kann er nicht selbst den Haushalt führen und auch das Gehen fällt ihm schwer. Mit einem Blindenstock wäre vieles einfacher, aber Hilfsmittel werden ihm nicht finanziert.

Eine Helferin wurde in einem Sprachcafé auf ihn aufmerksam und suchte mit ihm die Uniklinik in Köln auf. Hier diagnostizierten die Ärzte die nicht heilbare Erbkrankheit Morbus Stargardt. Omid hadert oft mit seinem Schicksal. Er habe so viele Geschwister, die gesund sind. Warum erblinde ausgerechnet er? In Afghanistan sei sein Leben nichts wert, sagt er. Dort ist nicht nur die Gesundheitsversorgung schlecht. In dem Land leben behinderte Menschen oft in Isolation: Auf ihn warte ein Leben in einem isolierten Zimmer mit mangelnder Versorgung und ohne Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Taliban Menschen mit Behinderung oft zu Selbstmordattentaten zwingen. Doch davon wollen die deutschen Behörden nichts wissen. Seinen Antrag auf Asyl lehnten sie ab. Omid würde lieber sterben, als nach Afghanistan zurückzukehren. Dabei hatte der junge Mann gerade neuen Lebensmut geschöpft: Er ist wissbegierig, fleißig und lernt Deutsch.

Keine Integrationskurse für Flüchtlinge mit Behinderung 

In die regulären Integrations- und Deutschkurse werden Flüchtlinge mit Behinderung meist nicht zugelassen. Auf sie zugeschnittene Kurse gebe es nur wenige und auch der Zugang in den Arbeitsmarkt werde Flüchtlingen mit Behinderung oft noch zusätzlich erschwert, sagt Ricarda Wank, Leiterin des Projektes ComIn der NGO Handicap International e.V. in München.

„Bislang gibt es noch immer keine systematische Registrierung und damit keine verifizierte Zahlen über die Anzahl von Flüchtlingen mit einer Behinderung“, beklagt auch Wolfram Buttschardt.

Die UN gehen davon aus, dass rund 15 Prozent der Menschen in Deutschland eine Behinderung haben. Deshalb schätzt das „Netzwerk für Menschen mit Behinderung in Köln“, dass von den rund 442.000 Menschen, die im Jahr 2015 erstmals in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, rund 66.000 Menschen eine Behinderung haben. Dabei könnte längst Gewissheit herrschen: § 62 des Asylverfahrensgesetz schreibt eine Gesundheitsüberprüfung sowie Impfungen in Massenunterkünften vor.

Kognitive und geistige Behinderungen wie Gehörlosigkeit oder Lernbehinderungen, die nicht sichtbar sind, werden ohnehin selten erfasst, geschweige denn therapiert. Ein weiterer Grund für die Nichtregistrierung ist, dass viele Menschen ihre Behinderung für „normal“ halten, oder nicht auf sie aufmerksam machen, weil sie Diskriminierung und andere Nachteile fürchten. Das hängt zuweilen mit mangelnder Aufklärung in den Herkunftsländern zusammen. In Kenia, zum Beispiel, führe man ein Kind mit Downsyndrom auf ein „ausschweifendes Sexualleben“ der Mutter während der Schwangerschaft zurück, berichtet Wolfram Buttschardt.

Nur bei akuten Fällen übernimmt der Staat die Kosten

Scheinbar nicht zu ändern ist, dass auch Flüchtlinge mit Behinderungen in den ersten fünfzehn Monaten unter das allgemeine Asylbewerberleistungsgesetz fallen und damit nur im Falle einer akuten Erkrankung die Kosten für einen Arztbesuch übernommen werden. Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen werden nicht gesondert berücksichtigt, Vorsorgeuntersuchungen und Zusatzleistungen wie Inkontinenzwindeln, Blindenstöcke, Prothesen oder Ersatzteile für Rollstühle nicht finanziert.

Seit 2015 erhalten Flüchtlinge aber in einigen Bundesländern wie Bremen, NRW und Berlin schon vor Ablauf des Asylverfahrens eine elektronischen Gesundheitskarte der Krankenkassen, die Arztbesuche ermöglichen. Seitdem hat sich vieles verbessert. Bayern und Baden-Württemberg verweigern eine solche generelle Handhabung zwar, ComIn registriert aber Einzelfälle, die zusätzliche Hilfsmittel auch in den ersten Monaten bewilligt bekommen.

Es hapert an der Umsetzung – wie immer

Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft, seit 2015 müsste auch die EU-Richtlinie 2013/33 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz suchen, gelten. Gerade dieser Aufnahmerichtlinie genannte Vorstoß sei aber immer noch zu wenig in der deutschen Bürokratie bekannt und die gesetzliche Umsetzung nicht gewährleistet, sagt Buttschardt. Die Aufnahmerichtlinie verpflichtete Deutschland eigentlich zu bundesweiten Gesetzen bis zum Juli 2015. Bereits im September 2015 forderte die EU-Kommission Deutschland zu Stellungnahmen wegen fehlender Umsetzungsmaßnahmen auf.

Die Pflege und Assistenz von gehbehinderten oder pflegebedürftigen Menschen übernehmen dann oft Familienangehörige. In Ausnahmefällen kommt es zu einer Versorgung durch einen Sozialdienst oder zu einer Verlegung in eine andere Einrichtung. Mohamed J. aus Syrien, der mit Omid den Deutschkurs für blinde Menschen besucht, hat das Glück, dass er sich mit seinem Neffen eine Wohnung teilt, der ihn auch im Alltag unterstützt. Barrierefreie Wohnungen für Flüchtlinge mit Behinderung gibt es kaum.

Und Omid? Seine Augenkrankheit ist nun zwar diagnostiziert, aber nicht heilbar. Er hofft jetzt auf finanzielle Spenden. Das Geld braucht er, um eine Anwältin bezahlen zu können, die sich dafür einsetzt, dass er in Deutschland bleiben darf.

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