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Fremden- und Behindertenfeindlichkeit – zwei verwandte rassistische Phänomene

Von Suse Bauer, Raul Krauthausen / 21. September 2018
picture alliance / Zoonar | Viktor Makhov

Rassismus ist weit mehr als der Hass auf Fremde. Er verzerrt unsere Wahrnehmung voneinander derart, dass allein Andersartigkeit lebensbedrohlich sein kann.

Rassismus bewertet genetisch bedingte Eigenschaften qualitativ und entscheidet auf diese Weise, dass eine bestimmte Hautfarbe, Herkunft oder auch körperliche Einschränkung als minderwertig angesehen wird. Ungleichbehandlung, Unterdrückung und sogar Ermordung von Menschen wird biologisch begründet.

Der Begriff “Rassismus” geht zwar von verschiedenen “Rassen” aus und beruft sich dabei häufig auf sozialdarwinistische Auffassungen – tatsächlich aber ist heute klar, dass die Idee der verschiedenen “Rassen” lediglich ein soziales Konstrukt ist.

Ein Blick in die Geschichte

Rassismus wird oft als Synonym für Fremdenfeindlichkeit oder -hass gebraucht, meint aber weitaus mehr. Fremden- und Behindertenfeindlichkeit gehören beide ins Rassismus-Spektrum und sind historisch gesehen eng miteinander verwoben. Xenophobie zieht sich durch alle Jahrhunderte und Gesellschaften. Selbst in der Antike kam es zu Massen-Ausweisungen von Einwanderern, schob man Immigranten die Schuld an der Wohnungsnot in Rom zu – und das Fremde an sich wurde als Bedrohung der eigenen Kultur wahrgenommen.

Menschen, die mit einer Behinderung geboren wurden, hatten im Laufe der Geschichte geringe Überlebenschancen: Häufig wurden sie nach der Geburt getötet oder ausgesetzt. Man interpretierte behinderte Säuglinge als göttliche Strafe oder Fluch.
Durch soziale Maßstäbe empfundene Andersartigkeit war allgemein ein Faktor, der die Leben der betroffenen Menschen gefährdete.

Die Idee der “Rasse”

Ende des 19. Jahrhunderts prägte der deutsche Arzt Alfred Ploetz den Begriff der “Rassenhygiene” und entwickelte dabei die ersten Grundzüge der Euthanasie-Idee. Statt den “Schwachen” zu helfen, sollten die “Tüchtigen” unterstützt werden und sich fortpflanzen. Das individuelle Recht auf Gesundheit wurde zur kollektiven Gesundheitspflicht.
Im Nationalsozialismus wurde diese Ideologie ins Extrem getrieben: Eine arische, nordische Rasse mit “gesundem” Erbgut sollte entstehen. Und alles, was nicht in dieses System passte, durfte sich gemäß der Nürnberger Rassengesetze zunächst nicht mehr fortpflanzen und wurde schließlich ermordet.
“Nicht-arisches” und “krankes” Erbmaterial sollte aus dem Genpool der Bevölkerung verschwinden. Das bezog sich gleichermaßen auf Menschen mit angeborenen Behinderungen wie Angehörige bestimmter Ethnien, die nach nationalsozialistischen Maßstäben als minderwertig beurteilt wurden.
Gemein ist dem Fremden- und der Behindertenfeindlichkeit außerdem, dass die betroffenen Personen als homogene Masse gesehen werden – und nicht als Individuen.

Vor der Jahrtausendwende

In den 1970er und 1980er Jahren gab es verschiedene Umfragen zum Thema Behindertenfeindlichkeit, die ernüchternde Resultate zeigten:
“Der Anblick von Menschen mit Behinderung erfüllt etwa die Hälfte der Bevölkerung mit Ekel und Abscheu (…) Unpersönliche Hilfeleistungen durch Spenden werden durchweg dem persönlichen Engagement für behinderte Menschen vorgezogen. (…) Etwa drei Viertel sprechen sich für gesonderte Behinderten-Einrichtungen und entlegene Anstalten ‘draußen auf der grünen Wiese’ aus. (…) Behindertes Leben gilt weithin als lebensunwert. Zwei Drittel und mehr sind der Meinung, ‘dass man mißgebildete Kinder nicht mit aller Macht am Leben erhalten sollte’. (…) In der gleichen Größenordnung liegt die Zustimmung zu dem Satz: ‘Manche Leute denken, es wäre gut, wenn ein geistig behindertes Kinder früh sterben würde.’”
Der Erziehungswissenschaftler Hans Wocken schließt daraus, dass der “Gesellschaft der 70er Jahre ein behindertenfeindlicher Zeitgeist unterstellt werden kann”.
Relativ zeitgleich nahm im Einwanderungsland Bundesrepublik Deutschland die Fremdenfeindlichkeit zu: 39 Prozent der repräsentativ Befragten (meinten) Ende 1981, die Türken würden den Deutschen ihre Arbeitsplätze wegnehmen”. Bezogen sich rassistische Vorurteile zunächst noch auf Gastarbeiter, waren in den 1980er Jahren zunehmend Geflüchtete ebenfalls Opfer von Ausländerfeindschaft. In den 1990ern eskalierte schließlich die Auseinandersetzung um die Regelung des Asylrechts.
Der Pädagoge und emeritierter Professor für Heilpädagogik Urs Haeberlin schrieb über die 1990er Jahre: “Eine rechtsradikale, faschistische Grundstimmung scheint wieder Boden zu gewinnen. Misshandlung nicht nur von Ausländern, sondern auch von Behinderten haben zugenommen. Die Anerkennung des Lebens-, Bildungs-, Arbeits-, Selbständigkeits- und Selbstbestimmungsrechts ausnahmslos aller Menschen ist wieder weniger denn je durch selbstverständliche Solidarität gesichert“.

Und wo stehen wir heute?

Auch wenn die Mehrheitsgesellschaft insgesamt positiver gegenüber Menschen mit Behinderung eingestellt ist, gibt es doch einige Themen, bei denen sich wenig getan hat. Allen voran: Das Verhindern behinderten Lebens.
Wenn ein behinderter Mensch erstmal da ist, gibt es eine gute Akzeptanz in der Bevölkerung – je nach Ausprägung und “Schwere” der Behinderung. Man gesteht Menschen mit Behinderung im Allgemeinen zu, dass sie ein Anrecht auf persönliche Entfaltung, Bildung und Sexualität haben.
Wenn allerdings durch pränatale Untersuchungen eine Behinderung festgestellt wird, ist die Rate der Schwangerschaftsabbrüche sehr hoch: Bei Föten mit Down-Syndrom beispielsweise findet in 9 von 10 Fällen eine Abtreibung statt. Die Behinderung eines Fötus kann juristisch als Gefahr für die seelische Gesundheit der werdenden Mutter ausgelegt werden. Auf diese Weise können behinderte Föten spätabgetrieben werden – theoretisch bis zur Geburt.
Während die Praxis der Spätabtreibung umstritten bzw. vielen unbekannt ist, sind selektive pränatale Untersuchungen, die die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung beim Fötus anzeigen und Basis für eine mögliche Abtreibung sind, weitestgehend akzeptiert. Tatsächlich erleben Eltern, die sich bewusst für die Geburt eines Kindes mit angeborener Behinderung entscheiden, nicht selten Unverständnis und Aussagen wie: “Das ist doch heute nicht mehr nötig!”

Der Rechtsruck, der in einigen Bevölkerungsgruppen Deutschlands stattfindet, ist nicht mehr zu übersehen und geht mit erschreckenden rassistischen Tendenzen einher, wie auch die kleine Anfrage der AfD bezüglich schwerbehinderter Menschen zeigt, die Zusammenhänge zwischen Geburten von Säuglingen mit Behinderung und Eheschließungen innerhalb der Familie von Menschen mit Migrationshintergrund unterstellt.

Was tun?
Wenn man die gemeinsame Geschichte rassistisch bedrohter Menschen betrachtet, wird klar, wie wichtig es ist, sich als Alliierte zu verstehen. Und dass es an der Zeit ist, Seite an Seite zu stehen – nicht mehr nur die eigene marginalisierte, diskriminierte Gruppe zu sehen, sondern als Gemeinschaft jeder Form von Rassismus die Stirn zu bieten.

2 Antworten auf „Fremden- und Behindertenfeindlichkeit – zwei verwandte rassistische Phänomene“

  1. Von Christof Bieker am 7. Juni 2020

    Als Schwerbehindeter in der GWN taetig,Behindertenwerkstatt erhalten wir nur Krueppelentgeld,vollzeit waeren es 188€ monatlich bei taeglicher „Arbeit“,darf nur als Beschaeftigung bezeichnet werden,juristischer Grund,Wortspielerei der Gesetzesgeber! Chribie

    1. Von Andrea am 11. Juni 2020

      zum Kommentar von Christof Bieker: ich sehe es immer etwas zwiespältig, wenn die sehr niedrigen Entgelte in diesen Werkstätten moniert werden. Es sind halt spezielle Einrichtungen die besondere, ich würde sagen, geschützte, Arbeits- und Lebensbedingungen für die dort Beschäftigten zur Verfügung stellen, das ist etwas ganz anderes als Arbeiten auf dem freien Arbeitsmarkt. Es gibt keinen Leistungsdruck, keine Kündigungsandrohungen bei nicht erbrachter Leistung usw., dafür aber bautechnisch möglichst viel Barrierefreiheit, dazu individuelle Betreuung usw. Das alles kostet den Betreiber solcher Werkstätten ja auch einen Haufen Geld. Ja, sicher bekommen die Betreiber auch Finanzierungen, und sicher rechnen sie auch Gewinne von dem ein, was sie produzieren, aber sie werden nicht in gleicher Weise „gewinnorientiert“ betrieben wie normale private Unternehmen. Ich denke mal, wenn man die Bilanz macht, was ein solcher betreuter Arbeitsplatz kostet und was er einbringt, und das rein ökonomisch vergleicht mit einem Arbeitsplatz in einem normal produzierenden Betrieb, dann kostet der betreute Arbeitsplatz durchaus mehr und bringt weniger ein. Ich weiß nicht was die Alternative wäre. Im derzeitigen kapitalistischen Wirtschaftssystem kann nicht jede*r einen Job auf dem konkurrenzorientierten „freien“ Arbeitsmarkt bekommen. Die Auswahl entscheidet sich an den Fähigkeiten des Bewerbers (sollte es). Aber (um zum Thema des Artikels beizutragen) im Bewerbungsverfahren leider oft auch am ersten Eindruck des Arbeitgebers von den Kandidaten – Name (klingt exotisch – wird ausgemustert), Hautfarbe (zu dunkel – wird nicht eingestellt), oder Geschlecht (‘ne Frau kann ich hier nicht gebrauchen – wird nicht genommen).
      Um einen Platz in einer speziellen Einrichtung zu bekommen, ist eine solche konkurrierende Bewerbung nicht nötig. Die Frage, ob und welchen Platz man erhält, stellt sich dort meist eher an Fragen wie: Kapazitäten der Einrichtung, noch weitere Personen betreuen zu können, Nähe zum Wohnort der Person, und ob die Einrichtung grundsätzlich geeignet ist (nicht jede mag für jeden Typ von Behinderung geeignet sein).

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