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ProPassend gemacht

Von Adrian Breda / 13. November 2017
picture alliance / dpa | Daniel Bockwoldt

Alle Jahre kehrt sie zurück, die Diskussion über die doppelte Staatsbürgerschaft. Viele sehen darin ein Integrationshindernis. Tatsächlich ist sie aber genau das Gegenteil: Eine Chance. Für uns alle.

Sie sind nicht ganz ungefährlich und mit dem Grundgesetz nehmen sie es nicht so genau. Gemeint sind nicht etwa Zugewanderte, die in Parallelgesellschaften leben und im Verdacht stehen, den nächsten Terroranschlag zu begehen. Vielmehr geht es um JurastudentInnen im ersten Semester, unter denen vermutlich nicht allzu viele einen Migrationshintergrund haben.

Ein Drittel deutscher NachwuchsjuristInnen ist nämlich der „Meinung“, für bestimmte Delikte sei lebenslängliche Haft keine ausreichende Strafe. Besser sei da die Todesstrafe. (Dass diese abgeschafft ist, scheint keine Rolle zu spielen.) Weiterhin findet es die Hälfte der Befragten, Verdächtige zu foltern, um so möglicherweise ein Menschenleben zu retten. So weit, so verstörend.

Doppelter Pass, halbe Integration?

Ein Blick in das Grundgesetz beruhigt. Denn Menschen dürfen hierzulande nicht gefoltert oder hingerichtet werden. Die zukünftigen AnwältInnen, NotarInnen und RichterInnen belegen indes: Ob jemand die Menschenrechte und eine demokratische Gesellschaftsstruktur akzeptiert oder nicht, hat wenig damit zu tun, welche Farbe der Pass hat. Umgekehrt bedeutet das: Die doppelte Staatsbürgerschaft ist kein grundsätzliches Integrationshindernis. Deutschland ist längst ein Einwanderungsland. Wir sollten also an diesem Instrument festhalten.

Im Zusammenhang mit Integration ist es viel relevanter, welcher Nationalität beziehungsweise welchen Nationalitäten sich Menschen mit Migrationshintergrund zugehörig fühlen – und das hängt nicht zwingend mit der offiziellen Staatsbürgerschaft zusammen. So gibt es beispielsweise DeutschtürkInnen, die zwar in Castrop-Rauxel geboren wurden und vor dem Recht als Deutsche gelten, sich aber trotzdem eher „türkisch“ fühlen.

Fehlende Loyalitätsbekundung

2015 lebten laut Mikrozensus 1,7 Millionen Menschen mit mehr als einem Pass in Deutschland, darunter 246.000 DeutschtürkInnen. Gerade diese Gruppe ist es, die sich häufig mit fragwürdigen Vorwürfen konfrontiert sieht. Unter Unions-Politikern ist es beliebt, von fehlender „Loyalität“ zu fabulieren. So heißt es etwa im letzten Wahlprogramm der CSU: „Die deutsche Staatsangehörigkeit verpflichtet zur ungeteilten Loyalität zu Deutschland. Wir wollen keine generelle doppelte Staatsbürgerschaft.“ Eventuell sollte man auch der CSU ein paar Kopien des Grundgesetzes spendieren. Von Loyalität – geteilt oder ungeteilt – steht dort jedenfalls nichts geschrieben. Stellt sich außerdem die Frage, wie das überhaupt aussehen soll, diese Loyalität. Deutschlandfahnen zur WM? Sonntags Schweinebraten? Oder grundsätzlich schlechte Laune haben, wie das Klischee der Deutschen geht?

Ähnlich Fragwürdiges zur doppelten Staatsbürgerschaft lässt sich in der FAZ lesen: „Klar ist, dass man zwar mehreren Staaten rechtlich verbunden sein kann – aber sich im Konfliktfall entscheiden muss.“ Ja, Identitätskrisen gibt es, kein Zweifel. Auch das arg konstruierte Szenario eines bewaffneten Konfliktes zwischen Staaten mag in Einzelfällen Probleme verursachen. Doch das ist ein Problem des Krieges und keines von Staatsangehörigkeit. Zynisch gesprochen: Doppelstaatler haben immerhin die Möglichkeit, sich für ein Land zu entscheiden.

Wählen ist rechtens

Tatsächlich gibt es gute Gründe für die doppelte Staatsbürgerschaft. Denn immer noch gilt: Nur wer einen deutschen Pass hat, darf in Deutschland wählen. Ausnahmen gelten zwar bei Kommunalwahlen, bei denen EU-Ausländer ebenfalls abstimmen dürfen. Doch für diese ist die doppelte Staatsbürgerschaft vermutlich gar nicht so relevant. Anders sieht das etwa bei TürkInnen aus. Für sie ist politische Teilhabe ein echter Integrationsmotor – zumindest potenziell. Wer mitbestimmen darf, der bringt sich ein. Hier könnte man natürlich einwenden, dass für TürkInnen in Deutschland die Möglichkeit besteht, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Stimmt. Zumindest theoretisch. Das Problem ist nur: Für viele unter ihnen kommt das aus verschiedenen Gründen schlichtweg nicht in Frage. Das mag man albern finden und ablehnen – oder eine pragmatische Lösung wie die doppelte Staatsbürgerschaft akzeptieren.

Gleiches gilt für die etwa 5,7 Millionen Menschen aus Nicht-EU-Ländern, die in Deutschland leben. Sie haben (noch) keinen deutschen Pass – sei es aus praktischen, rechtlichen oder gar ideologischen Gründen. Und wenn sie ihre Meinung einmal ändern sollten, ist es gut, dass sie in vielen Fällen deutsche Staatsangehörige werden können, und zwar ohne, dass sie dafür einen wichtigen Teil ihrer Identität aufgeben müssen. Im günstigsten Fall haben diese „neuen Deutschen“ einmal Kinder, die zu weniger als einem Drittel die Todesstrafe befürworten.



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