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DebatteWer einmal lügt, der traut mir nicht?

Von Alexander Kloß / 29. Dezember 2023
picture alliance / Zoonar | Andrii Yalanskyi

Im Sinne des Staatsgeheimnisses dürfen Regierungen vieles, aber eben nicht alles. Der Balanceakt zwischen Sicherheit und Missbrauch von Privilegien bewegt sich dabei auf einem schmalen Grat. Um zu verstehen, was rechtens ist, lohnt sich ein Blick in diese Schattenwelt.

Es klingt wie das Skript eines Hollywoodfilms über den Kalten Krieg: In Berlin soll ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) für Russland spioniert haben. Mithilfe eines Mittelsmannes sollen streng vertrauliche Informationen an den russischen Geheimdienst FSB weitergegeben worden sein. Mindestens 400.000 Euro sollen den beiden Beschuldigten dabei jeweils gewunken haben. Nun aber sitzen sie wegen des Verdachts auf Landesverrat in Untersuchungshaft, dem BND-Mitarbeiter droht sogar eine lebenslange Haftstrafe.

In den internationalen Medien wird derweil ein Bericht der New York Times diskutiert, demzufolge das israelische Militär seit mehr als einem Jahr von dem geheimen Angriffsplan der Terrormiliz Hamas wusste und dennoch konkrete Warnungen ignorierte. Beide Beispiele zeigen: Damals wie heute hüten Staaten Geheimnisse und intrigieren, um an diese zu gelangen oder sie zu bewahren. Je exklusiver die Information, desto besser. Doch ist dieses schleierhafte Vorgehen überhaupt rechtens? Und was geht uns das eigentlich an?

Das Einmaleins der Spionage

Schon im vierten Jahrhundert vor Christus schrieb der legendäre chinesische General und Philosoph Sunzi über die Bedeutsamkeit von Spionen im Krieg. Seitdem hat nahezu jeder Herrscher auf ein Netzwerk aus Informant*innen gesetzt, in der Hoffnung, dadurch den entscheidenden Wissensvorteil zu erlangen. Vom Anrecht auf Verschwiegenheit machen heute auch gefestigte Demokratien Gebrauch. Zwar geht auf dem Papier dort “alle Macht vom Volke aus”, aber komplett dem Willen der breiten Masse unterwirft sich kein einziges Land.

Letztlich begrüßen viele genau das, denn nicht alles kann beziehungsweise sollte ihrer Ansicht nach durch politische Abstimmungen – also nach dem Mehrheitsprinzip – entschieden werden. Man stelle sich vor, unsere Gerichte wären beispielsweise nur mit solchen Richter*innen besetzt, die die gefälligsten Urteile sprechen – der Schritt zur Lynchjustiz wäre nur ein kleiner.

Weit weniger transparent ist hingegen das Privileg der Staatsgeheimnisse. Das fängt schon mit der Definition an, denn als Staatsgeheimnis gilt vieles: militärische Informationen, Geheimdienstdokumente, Regierungsakten, aber auch mündliche Verabredungen und Pläne. Wem Zugang erlaubt ist, ist streng reglementiert und durch verschiedene Geheimhaltungsstufen begrenzt. Schon für sogenannte Verschlusssachen der zweitniedrigsten Kategorie (von Steuergeheimnissen über verschlüsselte Informationsvermittlung bis hin zu anderen geheimhaltungsbedürftigen Erkenntnissen) bedarf es einer langwierigen Sicherheitsüberprüfung, die die Vita der einzuweihenden Person vorher gründlich durchleuchtet.

Erschwerend kommt hinzu, dass bei einer mutmaßlichen Verbreitung und Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen schwere Strafen drohen. In Deutschland gibt es dafür den eingangs erwähnten Tatbestand des Landesverrates, der in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren nach sich zieht.

Kompliziert wird es bei Whistleblowern, also anonymen Hinweisgeber*innen, die um die Aufdeckung von Missständen und Rechtsbrüchen bemüht sind. Sie wurden in der Vergangenheit aus Misstrauen oder zur Rufwahrung oft des Landesverrates bezichtigt. Nur selten werden sie für ihren Einsatz gewürdigt. International sind prominente Fälle wie Julien Assange, Edward Snowden und Chelsea Manning ein mediales und juristisches Dauerthema.

Daraus ergibt sich ein offensichtlicher Konflikt. Einerseits sind Informations- und Pressefreiheit zwei hohe Güter, andererseits will jede Regierung die Hoheit über sensible Informationen behalten, deren Preisgabe die Sicherheit des Landes gefährden könnte. Balance finden? Schwierig.

Wenn Vertuschung die Demokratie schädigt

Dass die Kontrolle staatlicher Privilegien zweifelsohne besser ist als blindes Vertrauen, macht die berüchtigte Spiegel-Affäre deutlich. Als im Oktober 1962 in Hamburg und im spanischen Andalusien die Handschellen klickten, war die Bestürzung groß: Journalisten des renommierten Magazins Spiegel wurden des Landesverrats beschuldigt. Grund dafür war ein Artikel mit dem Titel “Bedingt abwehrbereit”, in dem zwei Autoren anhand der Ergebnisse eines NATO-Manövers die Verteidigungsfähigkeit der BRD infrage stellten. Wichtige Informationen dafür erhielten sie direkt von einem hochrangigen Mitglied des Führungsstabs des Heeres der Bundeswehr.

Der Skandal erschütterte die noch junge Bundesrepublik in ihren Grundfesten. Hatten ein paar hochrangige Journalisten mitten im Kalten Krieg die BRD vor dem politischen Gegner bloßgestellt und damit die Sicherheit des Landes gefährdet? Umso schockierender wurde die Spiegel-Affäre, als sich die Anschuldigungen nach monatelangen Untersuchungen als haltlos herausstellten. Das damals von Franz Josef Strauß (CSU) geleitete Verteidigungsministerium missbrauchte seine Macht, um unliebsame Berichterstattung über die Unzulänglichkeit des eigenen Ressorts zu unterbinden.

Spiegel-Chefredakteur Rudolf Augstein konnte nach 103 Tagen die Untersuchungshaft verlassen, während Strauß seinen Posten räumen musste. Auch Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) dankte aufgrund der Krise ein Jahr später ab. Gestärkt ging allein die deutsche Medienlandschaft hervor.



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