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DebatteIst die FSK als Prinzip überholt?

Von Sophia Förtsch / 28. Februar 2022
picture-alliance / Image Source | Image Source/Cold River Producti

Ist dieser oder jener Film für Kinder geeignet? Darf ich mit meinem achtjährigen Nachwuchs eine Filmproduktion ab „FSK12“ anschauen, fragen sich nicht wenige Eltern. Auf welcher Grundlage die offiziellen Beurteilungen getroffen werden, erschließt sich bei näherem Hinsehen.

Beim Kauf von DVDs (ja, die gibt es noch) ist bestimmt jedem schon einmal auf der Vorder- und Rückseite der Hülle dieses FSK-Etikett ins Auge gefallen. Es sagt aus, dass der ausgesuchte Film vor seiner Veröffentlichung von der sogenannten Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) überprüft und der Inhalt des Films altersgerecht eingeordnet wurde.

Die Altersfreigaben

1951 trat das erste, mit Hilfe der 1949 gegründeten FSK erarbeitete „Jugendschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland“ in Kraft. Es sah die „Einstufung von Filmen nach den Altersgruppen bis zu 10, von 10 bis 16 und ab 16 Jahren“ vor. Die Novelle des Jugendschutzgesetzes von 1957 schrieb modifizierte Alterseinstufungen von „freigegeben ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahren“ vor.

Ziel war, herauszufinden, ob von Filmen eine nazistische, staatsfeindliche oder militaristische Tendenz ausging und ob sie „entsittlicht“ wirkten. Mit der Durchführung der Freigaben wurden die obersten Landesjugendbehörden beauftragt.

Auch heute noch sollen Filme oder digitale Bildträger vor der Verbreitung und öffentlichen Vorführungen begutachtet werden. Eine Verpflichtung dazu besteht in Deutschland zwar nicht, aber ohne eine FSK-Kennzeichnung darf ein Film nur für Erwachsene ab 18 Jahren zugänglich gemacht werden. Faktisch durchlaufen heutzutage alle Filme, die hier in die Kinos kommen, eine FSK-Prüfung im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Signalisiert werden soll auf einen Blick, dass die gezeigten filmischen Inhalte bedenkenlos für eine bestimmte Altersgruppe geeignet sind. So soll vermieden werden, dass Kinder und Jugendliche mit Szenen konfrontiert werden, die Traumata und psychische Belastungen auslösen können.

Die Entscheidungskriterien

Täglich werden in Deutschland von der FSK bis zu drei Filme hinsichtlich ihrer „Kinder- und Jugendverträglichkeit“ beurteilt. Dabei achten die ehrenamtlichen Prüfer auf den Inhalt, die szenische Darstellung, die davon ausgehende Wirkung und die Musik. Anschließend wird eines der fünf Etiketten FSK0, FSK6, FSK12, FSK16, FSK18 vergeben.

Die Altersfreigabe ist jedoch keine pädagogische Empfehlung oder gar ästhetische Bewertung eines Films. Sie dient eher als Orientierung für Eltern und entspricht einem rechtlichen Mittel, von dem seit Jahrzehnten Gebrauch gemacht wird. Einen festgelegten Kriterienkatalog hat die FSK nicht. Bei der Beurteilung wird vor allem auf das existierende Jugendschutzgesetz zurückgegriffen.

Aber, Achtung: Zwar empfiehlt die FSK eine altersspezifische Einordnung, doch den Medienkonsum zu sanktionieren, dazu hat sie nicht das Recht. Mit anderen Worten: Als Selbstkontrolleinrichtung ist die FSK nicht zuständig für die Indizierung oder die Beschlagnahmung von Filmen. Das ist Aufgabe der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sowie im Zweifel ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

Hinsichtlich der Altersfreigabe gibt es bei Kinofilmen ab 12 Jahren das gesetzlich festgeschriebene sogenannte Elternprivileg. Das heißt, Kinofilme mit der FSK12 können von Kindern ab sechs Jahren in Begleitung eines „personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten“ Erwachsenen besucht werden. Das Elternprivileg gilt jedoch nicht für FSK16 oder FSK18 – auch nicht bei Anwesenheit der Eltern!

Kritik an der FSK

Häufig geäußerte Kritik an der FSK ist die betonte Freiwilligkeit, die de facto nicht existiert. Vielmehr handelt es sich um eine Art freiwillige Pflicht, denn ohne Prüfung darf der Film nur Personen ab 18 Jahren zugänglich gemacht werden. Er darf weder ins Kinoprogramm noch in den Handel gelangen – was aus Sicht vieler Kritiker einer Zensur gleichkommt.

Und es gibt einen weiteren Haken: Selbst wenn Filme einer FSK-Prüfung unterzogen werden, fallen manche Produktionen durch das Raster. Besonders davon betroffen ist das Genre der Horrorfilme. Diese bekommen oft nicht einmal die FSK18-Kennzeichnung. Aktuelles Beispiel ist der Zombie-Film “The Sadness“ aus Taiwan. Erst beim zweiten Mal hat der Film die Prüfung bestanden und darf seither ungekürzt mit einer FSK18-Kennzeichnung im Kino gezeigt werden.

Die Einstufungen der Filme sind nicht erst seit der Digitalisierung umstritten: Der Klassiker “Jurassic Park“ wurde 1993 trotz vieler Tote im Film ab 12 Jahren freigegeben. Der zweite Teil von “Harry Potter“ wurde nachträglich von FSK12 auf FSK6 herabgestuft; “Keinohrhasen” hingegen von FSK6 auf FSK12 angehoben. Diese Beispiele zeigen, dass eine Kontrollinstanz wie die FSK eine Generalüberholung ihrer jahrzehntealten Richtlinien durchaus in Erwägung ziehen sollte.

Die Forderungen einer Reform der FSK gibt es nicht erst seit gestern. Medienkompetenzen von Jugendlichen entwickeln sich weiter, heißt es. Ein Film, der vor 20 Jahren von der FSK eingestuft wurde, kann heutzutage anders gesehen und beurteilt werden. Stimmen werden immer wieder laut, dass FSK-Altersangaben entweder zu niedrig oder zu hoch gesetzt würden. Bei publikumswirksamen (und womöglich teuren) Filmproduktionen sei man oft zu lasch, wird gemunkelt, womöglich um nicht Gefahr zu laufen, dass nicht ausreichend Publikum in die Kinosäle strömt.



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