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ProMilitanz als Bürgertugend liegt auf der Hand

Von Michael Heck / 29. November 2019
Credits: Photo by Pawel Janiak on Unsplash;

Gewalt ist nicht gleich Gewalt. Je nach politischer Zielsetzung kann sie auch als Aufschrei von Unterdrückten verstanden werden, denen bislang kaum Gehör geschenkt wurde.

„Was wir begreifen müssen“, sagte Martin Luther King 1968 an der Ohio Northern University wenige Monate vor seinem Tod, „ist, dass ein Aufruhr die Sprache der Ungehörten ist“. Diese Bemerkung war damals sehr umstritten. Doch King wollte einen bloßen Aufstand mitnichten als tolerierbar hinstellen. Es ging ihm lediglich darum, festzuhalten, dass auch diese Gewaltform nachvollziehbar sein müsse, da sie eine Reaktion auf die Frustration andauernder Ungerechtigkeiten darstelle.

An dieser Stelle will ich versuchen, eine Antwort auf die Frage zu formulieren, ob Formen linker Militanz – Generalstreiks, Straßenblockaden/-kämpfe und Besetzungen von Häusern oder Sabotageakte – als eine Form von Kommunikation gelten können. Eine Kommunikationsmethode von Ungehörten.

Militanz und Kritik

Militante Aktionsformen aus dem linken Spektrum verstehe ich als ein durch Missstände motiviertes, konfliktorientiertes und konfrontatives kollektives Handeln, das darauf abzielt, den Stummen eine Stimme zu geben, indem es Mittel wie Auflehnung, Obstruktion, Destruktion und bewaffnete Gewalt einsetzt. Es gibt viele Einwände von Kritiker*innen gegen solch eine Organisierung. Sie gefährde schließlich Recht und Ordnung in einem demokratischen System. Kritiker*innen bewerten somit gegenwärtiges Recht und geschaffene Ordnung höher als universelle Gerechtigkeit. Ob ihm nun die Achtung herrschender Zustände oder eine mangelnde Wertschätzung fairer sozialer Verhältnisse und öffentlicher Autonomie zugrunde liegt, dieses Argument weckt in mir das Gefühl, dass seine Verfechter*innen in erster Linie selbst vom Status Quo profitieren.

Natürlich gibt es auch Gegner*innen von Militanz, die ebenso aufrichtig an der Behebung eklatanter gesellschaftlicher Missstände interessiert sind. Doch sie sind überzeugt, dass der Einsatz gewaltsamer Mittel auf Zwang statt auf Konsensbildung und vernunftgeleitete öffentliche Diskussion setzt, und zu einem Verhalten anregt, das gegen das demokratische Ideal verstößt. Etwa wenn sich Protestteilnehmer*innen gegen geltendes Recht Zugang zu leerstehenden Gebäuden von Konzernen oder des Staates verschaffen, um selbige zu einer Handlung zu zwingen.

Übersehen wird dabei häufig, auf welchem Vermächtnis auch unsere staatliche Grundordnung fußt. Im Fall des Wahlrechts für den weiblichen Teil der Gesellschaft (zunächst in Großbritannien und den USA) offenbart sich: Dieses Zugeständnis herrschender Akteure musste von den Frauenrechtler*innen, sogenannten Suffragetten, besonders hart, auch unter Gesetzesbrüchen erkämpft werden.

Das demokratische Ideal

Die in heutiger Zeit meist vertretene Auffassung von Demokratie entstammt der deliberativen Theorie. Demokratische Legitimität ist demnach eine Funktion von Stimme, also der Fähigkeit, die eigenen Interessen in einem öffentlichen Forum vorzubringen und dafür zu sorgen, dass die geäußerten Belange durch einen gewaltfreien kommunikativen Prozess mit dem Ziel eines Konsenses verfolgt werden.

Doch in der Praxis lässt sich diese Form der Selbstorganisation nur bedingt beobachten. Zu groß sind die systematischen Hindernisse, für die etablierte Gegenspieler sorgen. Wenn sich diese oftmals patriarchalen Kreise echten demokratischen Prozessen entziehen, verweigern sie dadurch aber langfristig unzähligen Menschen eine effektive Mitbestimmung, eine Stimme. Sie sind es somit, die der Demokratie den Todesstoß versetzen.

Der demokratische Maßstab

Ich möchte nicht zu blinder Militanz aufrufen. Dennoch muss es einen Weg geben, sich gegen diese Gefahr zur Wehr zu setzen. Der Philosoph Stephen D’Arcy schlägt eine Radikalisierung der genannten deliberativen Theorie und diese vier Prinzipien vor.

Das Prinzip der maximierten Möglichkeiten: Militanz sollte neue Voraussetzungen schaffen, gravierende und drängende Missstände zu beseitigen, wenn Versuche, dies allein durch vernunftgeleitete öffentliche Diskussion zu tun, von unnachgiebigen Eliten oder unzugänglichen Institutionen vereitelt werden.

Das Prinzip der Handlungsmacht: Militanz sollte die unmittelbar betroffenen Menschen ermutigen, beim Prozess der Beseitigung entsprechender Missstände die Führung zu übernehmen.

Das Autonomieprinzip: Militanz sollte die Fähigkeit der Menschen, sich durch inklusive, vernunftgeleitete öffentliche Diskussion selbst zu regieren, erhöhen.

Das Rechenschaftsprinzip: Militanz sollte sich auf Handlungen beschränken, die öffentlich, plausibel und aufrichtig als förderlich für demokratische Werte, wie allgemeiner Anstand und Gemeinwohl, verteidigt werden können.

In letzter Konsequenz bedeuten derartige Bestimmungen, dass, wenn ein Akt militanten Protests die vom demokratischen Maßstab geforderten Prinzipien erfüllt, man davon ausgehen kann, dass er vom Gesichtspunkt der Demokratie her als Fall vertretbarer Militanz gerechtfertigt ist. Dann, und nur dann, ist Militanz als eine Sprache der Ungehörten, Verstummten, und sei es als Aufschrei, sowie als Manifestation von Bürgertugend akzeptabel. Sie bestehen zu Recht darauf, gehört zu werden.



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