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DebatteSind Streiks als kritisches Protestmittel noch sinnvoll?

Von Helen Arling / 29. Januar 2021
picture alliance/dpa/MAXPPP | Delphine Goldsztejn

Streiks bei der Bahn, bei der Post, in Gesundheitseinrichtungen – über solche Meldungen freuen sich die wenigsten. Doch ArbeitnehmerInnen konnten mithilfe von Streiks häufig bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen. Allerdings hat sich der Arbeitskampf im Laufe der Zeit stark verändert. Was bringt Streiken heute noch?

Anfang 2020 gab es für Angestellte im öffentlichen Dienst täglich Applaus für ihre wertvolle Arbeit – an Lohnhöhe und Arbeitsbedingungen hat sich dadurch aber nicht viel geändert. Auch während der Covid19-Pandemie beteiligten sich deshalb viele Tausende Beschäftigte an Streiks.

Tatsächlich legen ArbeitnehmerInnen heute deutlich häufiger die Arbeit nieder als früher. Vor allem Warnstreiks – kurze Arbeitseinstellungen in Zusammenhang mit laufenden Tarifverhandlungen – haben an Bedeutung gewonnen. Denn wenn die Gegenseite in solchen Verhandlungen unnachgiebig bleibt, steht ArbeitnehmerInnen meist keine andere Möglichkeit zur Verfügung, um ihren Forderungen Ausdruck zu verleihen. Schließlich ist die Macht zwischen Beschäftigten und ArbeitgeberInnen typischerweise ungleich verteilt.

Streiken für Getreidelieferungen und gegen Parteiverbote

Die Effektivität von Streiks wurde schon vor mehr als drei Jahrtausenden unter Beweis gestellt – im Jahr 1159 v. Chr. im alten Ägypten. Weil ihr Lohn, in Form von Getreide, überfällig war, beendeten die Arbeiter im Tal der Könige mehrmals ihre Tätigkeiten und forderten ihre Entlohnung durch Demonstrationen und Protestmärsche ein. Zumindest teilweise mit Erfolg.

Streiks sind also seit Langem bekannt und haben sich häufig auch bewährt. Doch erst im Zuge der Industriellen Revolution etablierten sie sich in Deutschland als kollektives Protestmittel. Hierzulande konnte die Arbeiterbewegung damit oft ihre Kritik kommunizieren und ihre Forderungen durchsetzen. So trug der Streik von Bergarbeitern im Ruhrgebiet 1889 dazu bei, dass Gewerkschaften und Arbeiterparteien wieder legalisiert wurden. Zuvor hatte Reichskanzler Bismarck sie mittels der sogenannten Sozialistengesetze verboten.

Der Arbeitskampf in Deutschland im Wandel

Der Großteil des Arbeitsausfalls in Folge von Streiks hat sich mittlerweile vom produzierenden Gewerbe in den Dienstleistungssektor verschoben, der generell großes Wachstum verzeichnet. Dieser Trend verläuft jedoch welt- oder europaweit nicht einheitlich. Aber wo er sich manifestiert, werden Streiks für die Allgemeinheit präsenter und spürbarer. Jörg Nowak, Politikwissenschaftler und Streikforscher, führt diese Verschiebung auf die Privatisierung von Dienstleistern wie Bahn und Post zurück, wie auch auf höhere Arbeitsbelastungen und die häufigere Befristung von Anstellungen.

An die Stelle von eindrücklichen Massenstreiks der IndustriearbeiterInnen sind heute kürzere Arbeitsniederlegungen verschiedener kleinerer Gruppen getreten. Grundsätzlich ist der moderne Arbeitskampf im Vergleich zu früher deutlich organisierter und institutionalisierter geworden. Dazu hat auch eine stärkere Regulierung von Streiks durch die Arbeitsgerichtsbarkeit beigetragen. „Politischer Streik ist in Deutschland aber verboten, da er sich nicht nur auf Konflikte zwischen Arbeit und Kapital bezieht“, erinnerte Nowak im Rahmen der #fridaysforfuture.

Was ist rechtlich erlaubt?

Auch wenn es so scheint, sind Streiks in Deutschland nicht in allen Einzelheiten gesetzlich geregelt. Ihre Grundlage findet sich in Artikel 9 Abs. 3 GG: Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit schützt nicht nur die Bildung von Koalitionen und Gewerkschaften, sondern auch deren spezifische Betätigungsweisen – wie eben die Organisation von Streiks. Tarifverhandlungen ohne das Recht zur Arbeitsniederlegung wären schließlich nicht mehr als „kollektives Betteln“, befand das Bundesarbeitsgericht (BAG) 1980.

Durch Urteile der Arbeitsgerichte wurden die rudimentären gesetzlichen Regelungen konkretisiert. Inzwischen haben sich verschiedene rechtliche Voraussetzungen für einen zulässigen Streik herauskristallisiert:

  • Streiks müssen von Gewerkschaften geführt werden und sich gegen einen Tarifpartner richten. Daraus folgt das allgemeine Verbot, allein deshalb zu streiken, um das Regierungshandeln zu beeinflussen.
  • Ziel eines Streiks muss die kollektive Regelung von Arbeitsbedingungen sein.
  • Die Friedenspflicht verbietet ArbeitnehmerInnen, während der Laufzeit eines Tarifvertrags in Streik zu treten.
  • Ein Streik muss das letzte Mittel zur Durchsetzung von Forderungen sein und darf nicht gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Dieses besagt, dass Arbeitskämpfe nur eingeleitet und durchgeführt werden dürfen, wenn sie der Erreichung legitimer Ziele dienen, geeignet, sachlich erforderlich und angemessen sind.

Nehmen ArbeitnehmerInnen an einem rechtswidrigen Streik teil, so können ihnen Kündigung oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen drohen. Auch bei rechtmäßigen Streiks steht der Gegenseite, den ArbeitgeberInnen, ein Druckmittel zur Verfügung: die Aussperrung. Dabei werden auch Arbeitswillige vorübergehend “freigestellt“, die Lohnzahlungspflicht entfällt.

Streiken die Deutschen wirklich so häufig?

Zwar ist der Arbeitsausfall aufgrund von Streiks in Deutschland in den letzten Jahren generell gestiegen, doch Welt- oder EuropameisterInnen im Streiken sind die Deutschen keinesfalls. Im internationalen Vergleich fällt die Zahl der durch Arbeitskämpfe verlorenen Arbeitstage relativ gering aus. Ein Vergleich zwischen 22 OECD-Ländern von 2007 bis 2016 sieht Frankreich und Dänemark mit 123 bzw. 118 durch Arbeitskämpfe ausgefallenen Arbeitstagen je 1.000 ArbeitnehmerInnen an der Spitze. In Deutschland waren es gerade einmal: sieben. Vielleicht ist das auch ein Grund dafür, dass die Deutschen Streiks zum Teil wenig kritisch gegenüberstehen. Für die Warnstreiks im öffentlichen Dienst im September 2020 hatten knapp zwei Drittel der Befragten einer Forsa-Umfrage durchaus Verständnis.



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